Bei der Klärung eines Verkehrsunfalles auf Kreuzungen oder Einmündungen mit Lichtzeichenanlage kann von Interesse sein, für welchen der Beteiligten Grünlicht vorgelegen hatte und wer bei Rot fuhr.
Es sind zunächst die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge (z. B. durch eine Kollisionsanalyse und Analyse der vorkollisionären Bewegungsvorgänge) zu rekonstruieren. Dies ist der entscheidende Aspekt, denn damit können die Zeitdauern zwischen dem Einfahren in den Kreuzungsbereich resp. Passieren der Haltelinie und der Kollision ermittelt werden. Siehe hierzu auch die Kapitel Kollisionsanalyse und vorkollisionäre Bewegungsvorgänge.
Es können dann Prüfungen vorgenommen werden, wem von den Beteiligten welches Signal angezeigt wurde. Wenn noch weitere (Zeugen-) Aussagen vorhanden sind, kann eine weitere Eingrenzung erfolgen.
Nur die Einholung eines Ampelphasenplans ohne einhergehende Unfallrekonstruktion wird nicht zielführend sein, da die Ampelanlage einer Kreuzung (naturgemäß) derart ausgelegt wurde, dass keine feindlichen Verkehrsströme gemeinsames Grünlicht geschaltet bekommen. Es bedarf der Kenntnis der Fahrvorgänge!