Mit Messrad für Geraden sowie Bandmaß für Kurven können schnell und sicher Maße zur Erstellung einer Rekonstruktionszeichnung aufgenommen werden. Bei einfach gestalteten Gegebenheiten ist dieses Verfahren auch hinreichend.
Mit einer Flugdrohne bietet sich die Möglichkeit, auch weitere Gegebenheiten aufzunehmen, die der Rekonstruktion dienlich sein können. In dem Drohnenfoto vorhandene Merkmale wie z.B. Gullideckel, Fahrbahnmarkierungen, Ausbesserungen etc. können helfen, Spuren der Vorfallsörtlichkeit, die ggf. im Rahmen der (polizeilichen) Unfallaufnahme nicht ausgemessen wurden, präzise einzuzeichnen und zu berücksichtigen.
Durch einen 3D-Lasescanner können noch räumliche Gegebenheiten erfasst werden. Im gezeigten Beispiel ist dies der Brückenbogen, der eine gegenseitige Sichtbeeinträchtigung bewirkte, die, wegen des gekrümmten Verlaufs des Brückenbogens, auch noch zusätzlich abhängig von den jeweiligen Positionen der Beteiligten ist.
Zur Übertragung fotografierter, aber nicht ausgemessener Spuren steht eine weitere Möglichkeit der Rekonstruktion zur Verfügung – dies soll nicht die unfallaufnehmenden Polizeibeamten aus ihrer eigentlichen Verantwortung entlassen eine umfassende Dokumentation zu erstellen. Es steht eine Kamera in dem Rekonstruktionsprogramm zur Verfügung, die eine dreidimensionale Ansicht ermöglicht. Diese Kamera wird händisch zunächst grob in ähnlicher Position platziert, deren Ansicht ungefähr der Aufnahmeperspektive des Bildes entspricht, mit dem die zu ermittelnden Spurenmerkmale gezeigt sind. Abwechselnd werden dann identische Punkte in dem Spurenbild und identisch in der Zeichnung bzw. dem Drohnenfoto markiert. Diese markanten Gegebenheiten können z. B. Fahrbahnmarkierungen, Fehlstellen, Schnittpunkte, Ausbesserungen etc. sein. Anhand dieser übereinstimmenden Punkte wird dann durch das Programm die Kameraperspektive berechnet, die der des Lichtbildes mit den Spuren entspricht. Dies umfasst die Kamerarichtung, die Kameraneigung, die Aufnahmehöhe und die Brennweite.