Verkehrsunfälle

In Zusammenhang mit Einsatzfahrten unter Verwendung von Sonderrechten kann nach Unfällen untersucht werden, ob das Martinshorn hörbar war.

Das kann durch Nachstellung erfolgen. Mit mehreren Probanden kann auf die Unfallstelle zugefahren werden, und von diesen bei Wahrnehmung des Martinshorns ein Farbschuss auf die Fahrbahn ausgelöst werden.

Es ist auch möglich, in einer definierten Entfernung, in der beispielsweise eine Vermeidbarkeitsmöglichkeit besteht, eine akustische Messung durchzuführen und das Geräuschspektrum mit und ohne Horn messtechnisch zu erfassen und entsprechend auszuwerten.

3D-Geräuschkulisse: Lautstärke je Frequenz in zeitlicher Abfolge
Hörschäden

Es kann ebenfalls untersucht werden, ob Hörschäden auf die vorgetragene Schilderung zurückgeführt werden kann. Es erfolgte beispielsweise bereits eine Untersuchung, bei der ein an einem Lkw vorbeigegangener Fußgänger durch das umgebaute Luftdruckhorn des Lkw verletzt wurde.

Messtechnik

Für diese Untersuchungen steht ein präzises Messgerät xl2 der Fa. NTi Audio zur Verfügung, dass in 1/10 s Intervallen das für den Menschen hörbare Frequenzspektrum aufzeichnet. Neben der Lautstärke, die wie oben gezeigt in Abhängigkeit von dem Messzeitpunkt und der Frequenz ausgewertet werden kann, können hierzu auch die bewerteten Lautstärken nach db(A) ermittelt werden.