Fahrzeugtechnik
Unsere Expertise in der Fahrzeugtechnik
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ToggleSchadengutachten
Im Falle einer Beschädigung am Fahrzeug werden mit der Erstellung eines Schadengutachtens folgende Fragen beantwortet:
Welcher Reparaturweg ist vorzusehen? Wie hoch sind die Reparaturkosten? Wie hoch ist der Fahrzeugwert? Liegt ein Totalschaden vor? Welchen Restwert weist das Fahrzeug auf? Gibt es einen Minderwert? Gibt es eine Werterhöhung durch die Reparatur? Welche Mietwagen- oder Nutzungsausfallklasse ist dem Fahrzeug zuzuordnen? – es werden alle regulierungsrelevanten Aspekte betrachtet.
Zur Beantwortung dieser Fragen wird der Zustand des Gesamtfahrzeuges betrachtet und sämtliche Schäden erfasst. Die Fahrzeugbeschädigungen werden mit einem Bildbericht dokumentiert und nachvollziehbar aufbereitet. Auch bereits vor Schadeneintritt noch vorhandene oder bereits reparierte Schäden werden dokumentiert. Es erfolgt eine Funktionsprüfung von im Schadenbereich beaufschlagten Bauteilen sowie der sonst wertbeeinflussenden Baugruppen. Hierfür werden auch (elektronische) Diagnosegeräte benutzt.
Dieses Schadengutachten dient einerseits zur Vorlage bei der Werkstatt zur Instandsetzung des Unfallschadens oder kann andererseits und insbesondere zur (fiktiven) Abrechnung des entstandenen Schadens mit der regulierenden Versicherung zu Grunde gelegt werden.
Wertgutachten
Es gibt zahlreiche Gründe, warum Fahrzeugbesitzer ein Wertgutachten in Auftrag geben. Besonders interessant ist der Wert eines Autos, wenn es um den Kauf bzw. Verkauf eines Fahrzeuges geht. Dabei hat die Untersuchung des Fahrzeuges durch einen fachkundigen Kfz-Sachverständigen sowohl für den Besitzer als auch für den Kaufinteressenten zahlreiche Vorteile. Dazu zählen unter anderem:
- Auskunft über einen angemessenen Preis
- Informationen zu möglicherweise vorhandenen Mängeln
- Beurteilung von ggf. notwendigen Reparaturen
Zudem kann sich ein entsprechendes Gutachten bei Gebrauchtwagen verkaufsfördernd auswirken. So schätzen nicht wenige Gebrauchtwageninteressenten dieses als Zeichen der Transparenz. Wichtig ist jedoch, dass es sich um ein aktuelles Wertgutachten handelt, da die Preise von Fahrzeugen zeitlichen Änderungen unterliegen. Als Beispiel seien hier die Änderungen bei den Gebrauchtwagenpreisen von Dieselfahrzeugen in Folge des sogenannten Abgasskandal oder der Errichtung von Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge genannt.
Aber auch bei einer anstehenden Fahrzeugrückgabe bei einem Leasingvertrag kann eine neutrale Einschätzung zum Wertverlust von besonderer Bedeutung sein, denn gegebenenfalls fallen dort zusätzliche Kosten für Schäden am Fahrzeug an.
Auch gibt es Halter, die für ihr Fahrzeug eine regelmäßige Wertermittlung wünschen. Hierbei handelt es sich meist um Sammler oder Liebhaber, für die das Fahrzeug auch eine Art der Geldanlage darstellt. Ein Wertgutachten kann in diesem Fall darüber Auskunft geben, ob die Investition in das Fahrzeug realistisch war und wie sich der Fahrzeugwert tendenziell in Zukunft entwickeln kann.
Oldtimerbewertung
Der Hauptgrund für die Erstellung einer Oldtimerbewertung wird die Ermittlung des Fahrzeugwertes sein, um den Oldtimer entsprechend seines Wertes zu versichern.
Um den Wert des Fahrzeuges zu ermitteln, wird eine umfangreiche Prüfliste abgearbeitet, in der für jede Baugruppe des Fahrzeuges einzelne Prüfpunkte zu bewerten sind, die zum einen eine Benotung für die jeweilige Baugruppe und abschließend eine Gesamtnote für das Fahrzeug ergeben. Anhand der ermittelten Note wird ein aktueller Fahrzeugwert für das Fahrzeug ermittelt und es wird ein tendenzieller Ausblick auf die zu erwartende Wertentwicklung geworfen.
Auch bei Interesse an einem Fahrzeugkauf ist ein Oldtimergutachten hilfreich: Durch einen sachlichen Blick eines Fachmanns erfolgt eine nicht emotionslose, aber nicht emotional aufgeladene Beurteilung.
Motorgutachten / Aggregategutachten
Dieses Kapitel umfasst auch weitere Schäden an Aggregaten wie beispielsweise Getrieben.
Zur Ermittlung der Schadenursache sind sodann alle Baugruppen auf Funktionsfähigkeit zu untersuchen, die einen Einfluss auf die Schadenursachen haben können: Der Ausfall eines Bauteils ist regelmäßig durch äußere Einwirkungen entstanden. Ein durchgebrannter Kolbenboden kann auf Material- oder Einbaufehler genauso wie auf mangelnde Kühlung, eine zu große Einspritzmenge, Undichtheiten in der Abgasanlage oder der Ansaugluftstrecke oder schließlich auch auf Motortuning zurückgeführt werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten der Schadenursache. Die alleinige Untersuchung nur des beschädigten Bauteils ist daher regelmäßig nicht zielführend.
Zur Ermittlung der Schadenursache sind die mechanischen, tribologischen und insbesondere auch thermodynamischen Zusammenhänge einzubeziehen.
Die Untersuchung von Motorschäden erstreckt sich fokussiert über sämtliche schadenrelevante Teile.
Dabei sind bereits bei der ersten Inaugenscheinnahme eine Vielzahl von Feststellungen zu treffen: Motorölfüllstand, Kühlmittelfüllstand, Dichtheit aller Systeme uvm. Sofern möglich, ist auch eine Inbetriebnahme hilfreich, um auf die Schadenursache zu schließen.
Es ist zunächst der Schadenumfang zu ermitteln. Alle beschädigten Teile sind zu identifizieren. Für die Rekonstruktion der Schadenursache sind die beschädigten Teile zunächst in der Einbaulage bzw. im vorgefundenen Zustand zu dokumentieren. Anschließend sind diese Teile freizulegen und ggf. für weitere Untersuchungen zu reinigen.
Durch eine Motorschadenuntersuchung können benannt werden:
- der Schadenumfang,
- die Schadenursache,
- die Verantwortlichkeit,
- die Reparaturmöglichkeiten,
- die erforderlichen Reparaturkosten und
- sonstigen regulierungsrelevanten Werte
In diesem Beispiel wurden Kühlwasserschläuche durch ein Nagetier beschädigt. Bei der Fahrt kam es zum Kühlmittelverlust bis der Motor überhitzte. Es kam zum Kolbenfresser und zur Beschädigung der Zylinderkopfdichtung, so dass sich der Rest des Kühlwassers mit dem Motoröl vermischte.
Der Schaden wäre vermeidbar gewesen, wenn die funktionsfähige Temperaturanzeige beachtet worden wäre.
Kühlwasserschläuche
In diesem Beispiel wird gezeigt, dass eine Untersuchung insoweit umfangreich sein kann, als dass zur Festlegung der Schadenursache und insbesondere zum Ausschluss konkurrierender Schadenmechanismen alle in Frage kommenden Baugruppen überprüft werden müssen.
Die Dokumentation erfolgt nachvollziehbar durch Kennzeichnung der Bauteile. Der im nachfolgenden Bild mit der Nummerierung vorhandene Pfeil, in der Vergrößerung besser erkennbar, hat eine definierte Länge (von 1 cm), so dass auch die Größe des Objektes erkannt werden kann.
Schaden am Kettenantrieb
In diesem Beispiel wurde ein neuer Steuerkettensatz eingebaut. Es wurden keine Originalersatzteile verwendet. Die erneuerte Steuerkette hat sich gelängt und an dem öldruckbeaufschlagten Kettenspanner sind Rattermarken vorhanden. Die Kette ist übergesprungen, so dass die Ventilsteuerzeiten verstellt wurden. In der Folge haben die Einlassventile auf den Kolbenböden aufgesetzt.
Kompressionsdiagramm
Mit dem Kompressionsdiagramm ist ersichtlich, dass bei Zylinder 3 (wiederholt bei Zylinder 6) die Ventile nicht richtig schließen.

Da der Kettenspanner durch den Öldruck gespannt wird, bedarf es einer Prüfung des Ölfüllstandes und der Ölpumpe.
Tachomanipulation
Ist der Kilometerstand verändert worden?
Für die Veränderung des Kilometerstandes eines Fahrzeuges gibt es viele Gründe. Das Hauptmotiv wird die Erzielung eines höheren Preises beim Verkauf des Fahrzeuges sein, aber entsprechend auch die „Korrektur“ der Laufleistung vor der Rückgabe eines Fahrzeuges bei Beendigung eines Leasingvertrages zur Vermeidung von Nachzahlungen etc. seien hier genannt. Nur beispielhaft sei noch erwähnt, dass auch die Erforderlichkeit von Reparaturen verschleiert werden kann.
Oftmals fallen solche Manipulationen erst auf, wenn an dem Fahrzeug Schäden auftreten, die bei der angezeigten Laufleistung eher unüblich wären. In solchen Fällen ist eine akribische Untersuchung des gesamten Fahrzeuges erforderlich. Eine Untersuchung von Abnutzungen an Sicherheitsgurt, Lenkrad, Pedale etc. ist nicht zielführend, weil der Verschließ insbesondere von der Nutzung abhängt – ein Langstreckenfahrzeug mit hoher Kilometerlaufleistung wird weniger verschlissen sein als ein Fahrzeug, das insbesondere im Kurzstreckenbetrieb genutzt wird.
Es bedarf einer Untersuchung der Fahrzeugelektronik: Alle Steuergeräte sind vollumfänglich auszulesen. Im hiesigen Büro wurden hierzu bereits zahlreiche Untersuchungen durchgeführt.



Technische Untersuchungen
Technische Untersuchungen können im Zivilverfahren oder im selbstständigen Beweisverfahren durchgeführt werden, um etwa zu überprüfen, ob die vorgetragenen Mängel tatsächlich vorliegen. Es kann nach einer technischen Fahrzeuguntersuchung differenziert werden, ob es sich bei dem Zustand um den Stand der Technik, den davon zu unterscheidenden Stand der Serie oder um einen (technischen) Mangel handelt. Eine sachgerechte Untersuchung und Beurteilung kann an jedem beliebigen Teil eines beliebigen Kraftfahrzeuges erfolgen!
Es können auch technische Untersuchungen im Hinblick auf unfallursächliche oder mitursächliche Mängel erfolgen.
Tuning
Unter Tuning werden im Allgemeinen Veränderungen am Fahrzeug verstanden, die eine Steigerung der Motorleistung nach sich ziehen. Neben dem „klassischen“ Motortuning, bei dem durch Änderungen an der Motormechanik wie Kolben, Kurbelwellen, Nockenwellen, Turbolader, Abgasanlage etc, eine Optimierung oder Änderung erfolgt, wird die Motorleistung vermehrt über die Änderung der Motorsoftware bewerkstelligt. Durch die Änderungen in der Software werden z.B. Einspritzmengen und Ladedrücke verändert.
Werden die durchgeführten Änderungen/ Leistungssteigerungen nicht abgenommen und in den Fahrzeugdokumenten eingetragen, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug; gleiches gilt für den Versicherungsschutz.
Wo bei Verdachtsfällen auf Leistungssteigerung das klassische Motortuning bei einer Zerlegung und Inaugenscheinnahme relativ schnell nachgewiesen werden kann, gestaltet sich der Nachweis einer veränderten Motorsoftware aufwendiger. Das ausgebaute Steuergerät wird in diesem Fall ausgelesen und die vorhandenen Kennfelder werden mit den Kennfeldern der Herstellersoftware abgeglichen. Durch ggf. zusätzlich Überprüfung im Fahrversuch oder auf dem Prüfstand können auch die Auswirkungen der Manipulation ermittelt bzw. nachgewiesen werden.
Lacktechnische Gutachten
Lackschaden
Beschädigungen einer Lackierung können durch verschiedene Umwelteinflüsse entstehen.
Durch eine Untersuchung von Beschädigungsmerkmalen kann differenziert werden, ob diese etwa durch Industriestäube oder Funkenflug an Bahnstrecken oder etwa durch Insekten- oder Vogelkot bzw. durch Baumsekrete o.ä. verursacht wurden. Einwirkungen auf die Lackierung können auch durch Farben oder Stäube z. B. bei Hauswandsanierungen entstehen.
Bei vorhandenen Beschädigungen der Lackierung und anderer außen am Fahrzeug vorhandener Bauteile kann durch die Untersuchung der Reparaturweg festgelegt werden. Die Instandsetzungskosten werden ermittelt. Es wird überprüft, ob Beaufschlagungen rückstandsfrei beseitigt werden können, ohne dass die Dicke der Lackschicht hierdurch vermindert würde oder ob eine Neulackierung erforderlich ist. Die Untersuchung erstreckt sich zunächst auf alle anwendbaren, beschädigungsfreien Prüfmethoden. Sofern nicht zerstörungsfreie Methoden notwendig werden, erfolgt die Untersuchung nur nach entsprechender Rücksprache.
Hierfür steht eine Vielzahl an Reinigungsmittel, die von basisch bis sauer reichen, Polituren und Lackwerkzeugen zur Verfügung.
Beschädigungen können auch durch mechanische Gewalteinwirkung, z.B. bei Steinschlagschäden verursacht werden. Für die Überprüfung, ob etwaige Schäden durch mechanische Einwirkung entstanden sind, erfolgt eine Nachstellung mit den genannten Verursachungsgegenstand. Es steht auch ein Schussapparat mit Geschwindigkeitsmessung zur Verfügung.
Bei dem nachfolgend gezeigten Beispiel wurden Beschädigungen geltend gemacht, die durch von einem Streugerät abgeschleuderten Düngemittel verursacht worden seien.
Für die Überprüfung wurde ein Bauteil (eines anderen Fahrzeuges) mit gleicher Lackierung (identische Farbbezeichnung des Herstellers) durch einen Schussapparat mit dem genannten Düngemittel beschossen. Das Düngemittel ist durch den Beschuss an dem Bauteil zerstört worden. Es hafteten an dem Fahrzeug Düngemittelteilchen an, die rückstandsfrei abgewischt werden konnten. Beschädigungen an dem Fahrzeug wurden nicht verursacht.

Ein weiteres Beispiel zeigt die Entfernung einer Lackbeaufschlagung durch Betonspritzer. Diese wurden mit einem der zuvor gezeigten Lösungsmittel lackschadenfrei entfernt. Die Lackschichtdicke wurde vor und nach dem Versuch gemessen.
Lackierfehler
Die Reparaturlackierung nach einem Fahrzeugschaden wird durch die Fahrzeugbesitzer regelmäßig intensiver überprüft als die Werkslackierung nach Auslieferung des Fahrzeuges. Entsprechend hoch ist der Qualitätsanspruch.
Reparaturlackierungen können hinsichtlich der Qualität untersucht werden. Liegen Lackierfehler vor? Wurde die Farbe richtig gemischt oder liegen Farbtonunterschiede vor? Sind Farbtonunterschiede zu angrenzenden Bauteilen vorhanden? Ist die Farbe richtig appliziert oder sind Staubeinschlüsse oder andere Lackierfehler festzustellen. Ist die Fahrzeugaufbereitung beanstandungsfrei erfolgt oder wurden etwa Hologramme erzeugt. Können diese wieder beseitigt werden?
Das Beispiel zeigt einen (deutlich erkennbaren) Unterschied der Farbanmutung zwischen Motorhaube und den angrenzenden Bauteilen.
Kraftstoffverbrauch
Stimmen die Herstellerangaben?
Die von den Fahrzeugherstellern angegebenen Kraftstoffverbräuche werden in einem Fahrzyklus ermittelt. Ein unmittelbarer Vergleich mit dem Kraftstoffverbrauch im üblichen Betrieb eines Fahrzeuges ist daher nicht möglich. War in der Vergangenheit die Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs ausschließlich auf einem Rollenprüfstand durch das Nachfahren eines vorgegebenen Fahrzyklusses vorgeschrieben, so wurden durch den Gesetzgeber in der jüngsten Vergangenheit die Zulassungsbedingungen mit den aktualisierten Schadstoffnormen verschärft und die Prüfvorgaben wurden durch Messungen im praktischen Fahrbetrieb ergänzt (Real Driving Emissions / RDE).
Um zu überprüfen, ob Abweichungen des Kraftstoffverbrauchs von den Herstellerangaben vorliegen, ist das Fahrzeug entsprechend dem Zyklus bei der Abgastypzulassung auf einem Rollenprüfstand oder im praktischen Fahrbetrieb zu betreiben. Mit dem Fahrzeug ist der Fahrzyklus unter Normbedingungen exakt nachzufahren.
Vorher wird im Rahmen einer entsprechenden Gutachtenbearbeitung eine Überprüfung des Fahrzeuges vorgenommen. Dabei wird überprüft, ob technische Mängel oder andere, den Kraftstoffverbrauch beeinflussende Merkmale vorliegen.
Sofern an dem Fahrzeug keine Mängel festgestellt wurden, erfolgt die Überprüfung des Kraftstoffverbrauchs auf einem Rollenprüfstand in Zusammenarbeit mit einem weiteren Institut – jedoch in keinem Fall mit dem Fahrzeughersteller.
Brandschadengutachten
Fahrzeug können in Folge eines nicht ordnungsgemäßen Zustandes während des Betriebes oder durch äußere Einwirkung in Brand geraten.
Wenn man bei den äußeren Einwirkungen von Blitzschlag o. ä. absieht, käme eine vorsätzliche Brandlegung in Betracht. Ein Nachweis kann erfolgen, wenn Brandbeschleuniger festgestellt werden. Die Gründe für eine Brandstiftung sind vielfältig; so kommen auch anstehende hohe Reparaturkosten in Betracht – es sollte eine Untersuchung von Aggregaten erfolgen, deren Austausch kostenintensiv ist.
Bei Bränden während des Betriebes können herstellerseitige Fehlkonstruktionen, falsche Reparatur- bzw. Montagedurchführungen oder mangelhafte Ersatzteile genannt werden.
Bei der Untersuchung der Brandursache erfolgt eine zielgerichtete vollständige Untersuchung des jeweiligen Objektes hinsichtlich der Lage des Brandherdes und daraus resultierend hinsichtlich der möglichen Verursachungsquelle. Hierbei sind die in Frage kommenden Brennstoffe zu identifizieren und mögliche Zündungsquellen. Die Untersuchung des Fahrzeuges ist vollständig durchzuführen, um die tatsächliche Ursache zu identifizieren. Diese vollständige Untersuchung bewirkt auch ein Ausschlussverfahren, was alles nicht in Betracht kommt.
Bei dem zunächst gezeigten Beispiel war zu untersuchen, ob der Brand Ursache oder Folge des Unfalls war.
Das zweite Beispiel (mit den weiteren drei Bildern) zeigt einen lokal begrenzten Schadenumfang. Ein Vergleichsfahrzeug hilft, die betroffenen Bauteile und deren Lage und Einflüsse auf die Brandursache zu identifizieren.
FAQs
Hier finden Sie einen Überblick über die meist gestellten Fragen zu Fahrzeugtechnik

Meist gestellte Fragen
Einige der meistgestellten Fragen an uns
Sollten Sie Fragen an uns haben, die hier nicht beantwortet sind, kontaktieren Sie uns gern.
Sie benötigen einen Kfz-Sachverständigen zur Schadenfeststellung und Beweissicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder auch für die Ermittlung und Dokumentation der Schadenursache bei technischen Schäden an Ihrem Fahrzeug. Weitere Tätigkeitsgebiete sind die Gebrauchtwagenbewertung, die Fahrzeugbewertung (Wertgutachten) und Gutachten für Young- und Oldtimer.
Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen zu tragen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zu dem Schaden zählt, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Selbiges gilt im Übrigen auch für die Kosten eines Rechtsanwaltes, den Sie zum Durchsetzen Ihrer Ansprüche einschalten sollten.
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 1000,00 € kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung ein Gutachten nicht. Erfahrungsgemäß werden durch die Versicherung in so einem Fall jedoch die Kosten für eine gutachtliche Stellungnahme anerkannt und übernommen.
Als Geschädigter sind Sie gut beraten, auf das Einschalten eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei, bzw. für die regulierende Versicherung, die den entstandenen Schaden letztendlich zu bezahlen hat. Als Geschädigter sollten Sie daher einen Sachverständigen ihres Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch eine ggf. entstandene Wertminderung oder auch Wertverbesserung neben dem reinen Sachschaden von einem neutralen dritten ermittelt werden.
Als Geschädigter sollten Sie sich nicht auf einen Kostenvoranschlag verlassen. Auch wenn Sie davon ausgehen dürfen, dass dort die eigentlichen Reparaturkosten korrekt kalkuliert wurden, so werden mit einem Kostenvoranschlag keine Aussagen über eine ggf. eingetretene Wertminderung oder Wertverbesserung, die voraussichtliche Reparaturdauer, die Leihwagenklasse und den Nutzungsausfall getroffen. Im Gegensatz zu dem Schadengutachten hat der Kostenvoranschlag später auch keine beweissichernde Funktion.
In der Regel wird die ermittelte Schadenhöhe als Grundlage für die Festlegung des Honorars genutzt. Die Ermittlung dieses Honorars lehnt sich an die veröffentlichte Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. an und wird dementsprechend regelmäßig aktualisiert. Die Höhe des Honorars Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto / Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet.