Wozu benötigt man ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen?

Sie benötigen einen Kfz-Sachverständigen zur Schadenfeststellung und Beweissicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder auch für die Ermittlung und Dokumentation der Schadenursache bei technischen Schäden an Ihrem Fahrzeug. Weitere Tätigkeitsgebiete sind die Gebrauchtwagenbewertung, die Fahrzeugbewertung (Wertgutachten) und Gutachten für Young- und Oldtimer.

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall hat der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen zu tragen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zu dem Schaden zählt, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Selbiges gilt im Übrigen auch für die Kosten eines Rechtsanwaltes, den Sie zum Durchsetzen Ihrer Ansprüche einschalten sollten.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 1000,00 € kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung ein Gutachten nicht. Erfahrungsgemäß werden durch die Versicherung in so einem Fall jedoch die Kosten für eine gutachtliche Stellungnahme anerkannt und übernommen.

Ist es nicht ausreichend, wenn die Versicherung des Unfallverursachers ihren eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?

Als Geschädigter sind Sie gut beraten, auf das Einschalten eines unabhängigen Sachverständigen zu bestehen. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei, bzw. für die regulierende Versicherung, die den entstandenen Schaden letztendlich zu bezahlen hat. Als Geschädigter sollten Sie daher einen Sachverständigen ihres Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch eine ggf. entstandene Wertminderung oder auch Wertverbesserung neben dem reinen Sachschaden von einem neutralen dritten ermittelt werden.

Reicht es nicht aus, sich bei einem einfachen Schaden am Fahrzeug einen Kostenvoranschlag in einer Reparaturwerkstatt einzuholen?

Als Geschädigter sollten Sie sich nicht auf einen Kostenvoranschlag verlassen. Auch wenn Sie davon ausgehen dürfen, dass dort die eigentlichen Reparaturkosten korrekt kalkuliert wurden, so werden mit einem Kostenvoranschlag keine Aussagen über eine ggf. eingetretene Wertminderung oder Wertverbesserung, die voraussichtliche Reparaturdauer, die Leihwagenklasse und den Nutzungsausfall getroffen. Im Gegensatz zu dem Schadengutachten hat der Kostenvoranschlag später auch keine beweissichernde Funktion.

Was kostet ein Kfz-Sachverständigengutachten?

In der Regel wird die ermittelte Schadenhöhe als Grundlage für die Festlegung des Honorars genutzt. Die Ermittlung dieses Honorars lehnt sich an die veröffentlichte Honorarbefragung des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. an und wird dementsprechend regelmäßig aktualisiert. Die Höhe des Honorars Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto / Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet.