Bei der Beurteilung, ob die genannten Verletzungen durch den zu betrachtenden Unfall verursacht wurden, erfolgt in unserem Haus eine interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Nach der technischen Rekonstruktion des Unfallgeschehens anhand der Fahrzeugschäden und Spuren der Fahrzeuge ergeben sich die Anstoßsituation, die Kollisionsgeschwindigkeiten, die Geschwindigkeitsänderungen sowie die Beschleunigungen bzw. Belastungen auf die Fahrzeuge und die Insassen.

Unter Einbeziehung dieses ermittelten Insassenbelastungsniveaus erfolgt eine biomechanisch-verkehrsmedizinische Stellungahme hinsichtlich der durch die (klägerische) Partei vorgetragenen Beschwerden anhand der nach den ärztlichen Untersuchungen erstellten Befunde, Arztbriefe o.ä..