Stimmen die Herstellerangaben?

Die von den Fahrzeugherstellern angegebenen Kraftstoffverbräuche werden in einem Fahrzyklus ermittelt. Ein unmittelbarer Vergleich mit dem Kraftstoffverbrauch im üblichen Betrieb eines Fahrzeuges ist daher nicht möglich. War in der Vergangenheit die Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs ausschließlich auf einem Rollenprüfstand durch das Nachfahren eines vorgegebenen Fahrzyklusses vorgeschrieben, so wurden durch den Gesetzgeber in der jüngsten Vergangenheit die Zulassungsbedingungen mit den aktualisierten Schadstoffnormen verschärft und die Prüfvorgaben wurden durch Messungen im praktischen Fahrbetrieb ergänzt (Real Driving Emissions / RDE).

Um zu überprüfen, ob Abweichungen des Kraftstoffverbrauchs von den Herstellerangaben vorliegen, ist das Fahrzeug entsprechend dem Zyklus bei der Abgastypzulassung auf einem Rollenprüfstand oder im praktischen Fahrbetrieb zu betreiben. Mit dem Fahrzeug ist der Fahrzyklus unter Normbedingungen exakt nachzufahren.

Vorher wird im Rahmen einer entsprechenden Gutachtenbearbeitung eine Überprüfung des Fahrzeuges vorgenommen. Dabei wird überprüft, ob technische Mängel oder andere, den Kraftstoffverbrauch beeinflussende Merkmale vorliegen.

Sofern an dem Fahrzeug keine Mängel festgestellt wurden, erfolgt die Überprüfung des Kraftstoffverbrauchs auf einem Rollenprüfstand in Zusammenarbeit mit einem weiteren Institut – jedoch in keinem Fall mit dem Fahrzeughersteller.