Philosophie I

Vorab: Wir werden, wann immer es möglich ist, eigene Untersuchungen vornehmen!

 

Auf diesen Seiten, wie auch mit den Gutachten wird etwas ausführlicher beschrieben, als möglicherweise gemeinhin üblich. Da eigentlich klar ist, dass wir dieses oder jenes können, bedürfte es keiner Erwähnung. Wir wollen Ihnen einen Einblick in das jeweilige Themengebiet ermöglichen, und dem interessierten Leser weitere Informationen anbieten.

Präzision / Pedanterie

Im Rahmen einer Gutachtenerstattung wird diesseits Präzision angestrebt. Dabei darf nach hiesiger Auffassung der Grad der Präzision nicht aus den Augen verloren werden. Es bedarf eines sorgfältigen Umganges mit den Aspekten der Toleranzen bzw. der Präzision.

In Zeiten von Corona wird oftmals durch Hinweisschilder auf die Abstandsregeln hingewiesen. Dort ist regelmäßig zu lesen, dass ein Abstand von 1,5 bis 2 m einzuhalten ist. Mathematisch gerundet ist 1,5 ebenfalls 2, so dass diese Beschreibung mithin unpräzise ist. Eine präzise Beschreibung wäre 1,5 bis 2,0 m.

Wenn ein Sachverständiger bei einer Geschwindigkeitsberechnung einen Verzögerungswert von 7,5 bis 8 m/s² verwendet, würde sich bei Rundung mithin ebenfalls das gleiche Ergebnis ergeben; ein unterschiedliches Ergebnis würde sich ergeben, wenn er einen Wertebereich von 7,5 bis 8,0 m/s² beschreiben würde.

Wenn man sich mit jemandem um viertel nach vier verabredet, so wird diese Person auch pünktlich sein, wenn er um 16:16 Uhr ankommt. Hätte man sich hingegen zu 16:15 Uhr verabredet, so wäre die Person dann unpünktlich.

Nach Bauarbeiten, insbesondere auf Autobahnen ist manchmal ein Hinweisschild aufgestellt, dass zeitweise keine Fahrbahnmarkierungen vorlägen. Tatsächlich wird die Fahrbahnmarkierung aber nicht zeitweise nicht vorhanden sein und zeitweise doch, sondern die Fahrbahnmarkierung wird streckenweise fehlen.

Könnte man bei einem Rad an einem Kraftfahrzeug noch darüber diskutieren, ob dies vorne rechts oder rechts vorne abgebracht ist, kann es bei anderen Bauteilen wie beispielsweise Türen hierüber keine Diskussion geben. Die Tür befindet sich zunächst seitlich und kann dann erst vorne oder weiter hinten angeordnet sein. Die Tür kann insofern rechts vorn angebracht sein, aber nicht vorne rechts.

Und schließlich wird es einen eklatanten Unterschied machen, ob das Typschild eines Fahrzeuges offensichtlich nicht oder nicht offensichtlich manipuliert wurde.

Bei den Gutachten des hiesigen Büros wird zumindest eine entsprechende Präzision angestrebt.

Bei negativer Auslegung könnte man dies als Pedanterie bezeichnen; es wird diesseits eine positive Auslegung als Präzision bevorzugt.

Und natürlich betrifft dies immer die technische Betrachtung. Es wird technisch präzise beschrieben: Obgleich wir Ingenieure, Techniker und Humanbiologen in dem Sinne eher „Meister der Zahl“ sind und die Juristen in dem Sinne eher „Meister des Wortes“, werden die Worte diesseits präzise genutzt.

Philosophie II

Womit eine Überleitung zu dem Aspekt Philosophie leicht fällt.

Nachfolgend sind drei zusammengehörige Fotos gezeigt, die von in einer Sache zuvor tätigen Personen gefertigt wurden (und sind die einzigen auf diesen Seiten).

Bild 1: Reproduktion

Das zuvor gezeigte Bild zeigt das Heck rechtsseitig eines blauen Pkw. Mit dem bereits im Bild angebrachten Pfeil wird auf eine horizontal ausgedehnte Spur hingewiesen.

Bild 2: Reproduktion

Das Bild 2 zeigt eine weitere Dokumentation zu diesem Fahrzeug. Bereits die Feststellung, dass kein Anstoß erfolgt sei, weil keine Beschädigungen mehr zu erkennen sei ist, ist nicht richtig (was durchaus von falsch zu differenzieren ist). Es ist möglich, dass zwei Körper aufeinanderprallen und keine Beschädigungen aufweisen. Dies gilt etwa für Billardkugeln ebenso wie für zwei Flummies und gilt auch für Fahrzeuge, wenn diese beispielsweise mit einer sehr geringen Geschwindigkeit miteinander kontaktieren.

Nachfolgend ist dann eine Ausschnittsvergrößerung des vorstehenden Bildes gezeigt.

Bild 3: Reproduktion, Vergrößerung

Bereits nach diesem Bild bestehen Zweifel, dass nicht doch Beschädigungen vorhanden sein könnten.

Das Fahrzeug wurde nachbesichtigt. Es wurden Schadenmerkmale im unteren Bereich des Rücklichtes und an der angrenzenden Kante der hinteren Stoßfängerverkleidung festgestellt, in dem Bereich, in dem in der Ausschnittsvergrößerung die Farbdifferenzen Beschädigungen vermuten lassen.

Bild 4: Schadenmerkmale am Fahrzeugheck rechtsseitig
Bild 5: Schadenmerkmale am Fahrzeugheck rechtsseitig, Detailaufnahme

Mit diesen Spuren lassen sich – entgegen der Beschreibung mit dem nächsten Foto – auch sämtliche Schäden an der Tür des roten Fahrzeuges erklären. Es handelt sich bei „Pfeil1“ mithin nicht um einen Altschaden, sondern um einen Schaden, der dem zu betrachtenden Geschehen plausibel und widerspruchsfrei zugeordnet werden kann.

Bild 6: Reproduktion

Das Beispiel wurde nicht ausgewählt, um Unzureichendes anzuprangern, sondern um die hiesige Philosophie darzustellen: Wir werden, wann immer es möglich ist, die Fahrzeuge oder Gegenstände der Begutachtung selber in Augenschein nehmen, dokumentieren und ausmessen oder sonstige Untersuchungen vornehmen oder (nach Rücksprache mit dem Auftraggeber) veranlassen.

Unfallrekonstruktion, Biomechanik oder Fahrzeugtechnik lässt sich nicht! nur am Schreibtisch vornehmen. Und das ist das Interessante an diesem Beruf, dass es sich nicht um eine reine Schreibtischtätigkeit handelt, sondern auch praktische Aspekte umfasst.

Zunächst erfolgt diesseits eine Aufnahme aller möglichen und erforderlichen Anknüpfungstatsachen, die von dem Beweisthema gedeckt sind.

Die Anknüpfungstatsachen werden anschließend sachgerecht und sachverständig ausgewertet und für den technisch weniger Kundigen aufbereitet.

Zeugenaussagen werden soweit wie möglich zurückgestellt. Die Würdigung von Zeugenaussagen, wie letztlich auch einem Gutachten, unterliegt den Juristen. Sofern also technische Anknüpfungstatsachen vorhanden sind, werden diese der Begutachtung zugrunde gelegt.

Es werden immer zunächst die technischen Anknüpfungstatsachen beschrieben.

Dabei soll eine:

  • objektive,
  • umfassende,
  • nichts (relevantes) weglassende und
  • vollständig wertungsfreie

Darstellung erfolgen.

 

Die technischen Anknüpfungstatsachen werden anschließend:

  • analysiert,
  • interpretiert und
  • entsprechend ihrer Ausprägung beurteilt und bewertet.

 

Die Bewertung erfolgt in Anlehnung an die anerkannten Regeln der Technik und Wissenschaft.