Im Falle einer Beschädigung am Fahrzeug werden mit der Erstellung eines Schadengutachtens folgende Fragen beantwortet:

Welcher Reparaturweg ist vorzusehen? Wie hoch sind die Reparaturkosten? Wie hoch ist der Fahrzeugwert? Liegt ein Totalschaden vor? Welchen Restwert weist das Fahrzeug auf? Gibt es einen Minderwert? Gibt es eine Werterhöhung durch die Reparatur? Welche Mietwagen- oder Nutzungsausfallklasse ist dem Fahrzeug zuzuordnen? – es werden alle regulierungsrelevanten Aspekte betrachtet.

Zur Beantwortung dieser Fragen wird der Zustand des Gesamtfahrzeuges betrachtet und sämtliche Schäden erfasst. Die Fahrzeugbeschädigungen werden mit einem Bildbericht dokumentiert und nachvollziehbar aufbereitet. Auch bereits vor Schadeneintritt noch vorhandene oder bereits reparierte Schäden werden dokumentiert. Es erfolgt eine Funktionsprüfung von im Schadenbereich beaufschlagten Bauteilen sowie der sonst wertbeeinflussenden Baugruppen. Hierfür werden auch (elektronische) Diagnosegeräte benutzt.

Dieses Schadengutachten dient einerseits zur Vorlage bei der Werkstatt zur Instandsetzung des Unfallschadens oder kann andererseits zur (fiktiven) Abrechnung des entstandenen Schadens mit der regulierenden Versicherung zu Grunde gelegt werden.