Technische Untersuchungen können im Zivilverfahren oder im selbstständigen Beweisverfahren durchgeführt werden, um etwa zu überprüfen, ob die vorgetragenen Mängel tatsächlich vorliegen. Es kann nach einer technischen Fahrzeuguntersuchung differenziert werden, ob es sich bei dem Zustand um den Stand der Technik, den davon zu unterscheidenden Stand der Serie oder um einen (technischen) Mangel handelt. Eine sachgerechte Untersuchung und Beurteilung kann an jedem beliebigen Teil eines beliebigen Kraftfahrzeuges erfolgen!

Es können auch technische Untersuchungen im Hinblick auf unfallursächliche oder mitursächliche Mängel erfolgen.