Unter Tuning werden im Allgemeinen Veränderungen am Fahrzeug verstanden, die eine Steigerung der Motorleistung nach sich ziehen. Neben dem „klassischen“ Motortuning, bei dem durch Änderungen an der Motormechanik wie Kolben, Kurbelwellen, Nockenwellen, Turbolader, Abgasanlage etc, eine Optimierung oder Änderung erfolgt, wird die Motorleistung vermehrt über die Änderung der Motorsoftware bewerkstelligt. Durch die Änderungen in der Software werden z.B. Einspritzmengen und Ladedrücke verändert.

Werden die durchgeführten Änderungen/ Leistungssteigerungen nicht abgenommen und in den Fahrzeugdokumenten eingetragen, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug; gleiches gilt für den Versicherungsschutz.

Wo bei Verdachtsfällen auf Leistungssteigerung das klassische Motortuning bei einer Zerlegung und Inaugenscheinnahme relativ schnell nachgewiesen werden kann, gestaltet sich der Nachweis einer veränderten Motorsoftware aufwendiger. Das ausgebaute Steuergerät wird in diesem Fall ausgelesen und die vorhandenen Kennfelder werden mit den Kennfeldern der Herstellersoftware abgeglichen. Durch ggf. zusätzlich Überprüfung im Fahrversuch oder auf dem Prüfstand können auch die Auswirkungen der Manipulation ermittelt bzw. nachgewiesen werden.