Unfallrekonstruktion
Hier finden Sie eine Auswahl unser bisherigen Analysen und Begutachtungen
Unsere Schwerpunkte und Methoden
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Wir rekonstruieren Unfälle mit Präzision. Dabei decken wir alle relevanten Aspekte ab, von physikalischen Berechnungen bis zur Analyse biomechanischer Vorgänge.
Spurenaufnahme
Wenn immer es möglich ist, werden die Fahrzeuge bei der hiesigen Begutachtung in Augenschein genommen und untersucht. Dabei werden oftmals noch Merkmale festgestellt (positiv wie negativ), die sich allein aus dem Akteninhalt nicht ergeben. Beispielsweise könnten an geschädigten Fahrzeugen Altschäden festgestellt werden, die weder durch die Polizei noch durch Sachverständige festgestellt wurden; bei Verkehrsunfallfluchten wirkt sich dies zugunsten der /des Verursachers aus, da die Reparaturkosten geringer werden, was einen Einfluss auf das Strafmaß haben kann. Es können auch Beschädigungen festgestellt werden, die bislang nicht aktenkundig wurden und erst die Kompatibilität begründen oder ausschließen lassen. Eine reine Schreibtischarbeit ist möglich, entspricht aber nicht dem hiesigen Verständnis einer Begutachtung. Wir sind die Experten und wir wollen uns auf eigene Feststellungen verlassen.
Zudem sei diesbezüglich ausgeführt, dass die Fahrzeugbesichtigung (durch die technische Hilfskraft) vorbereitet wird: Es wird neben dem Fahrzeugschein in den Aufnahmebogen eine Zeichnung des konkreten Fahrzeugtyps – die Zeichnung entspricht insoweit der nachfolgend gezeigten – eingearbeitet. Dadurch kann bereits bei der Untersuchung des Fahrzeuges durch den Sachverständigen eine sehr präzise Aufnahme vorgenommen werden.
Die Vermessungsergebnisse zu der Aufnahme der einzelnen Spuren durch den Sachverständigen bei der Untersuchung des Fahrzeuges sind beispielhaft nachfolgend eingefügt.
Kompatibilität – Spurenprofil
Die Kompatibilitätsprüfung ist die Basis für alle weiteren Aspekte der Unfallrekonstruktion. Durch die Kompatibilitätsprüfung werden Anknüpfungstatsachen erarbeitet, welche der Spurenmerkmale zugrunde zu legen sind und welche nicht.
Bei der Kompatibilitätsanalyse erfolgt eine Überprüfung der Spurenprofile der Unfallkontrahenten hinsichtlich der Zuordenbarkeit. Das Spurenprofil setzt sich zusammen aus:
- Schadenintensitäten
- Spurzeichnungsausrichtung und tatsächliche Spurzeichnungsrichtung
- Höhenlagen der Beschädigungen
- Relative Abmessungen der Beschädigungen
- Farbanmutung
- Fahrzeugkonturen
- Fahrdynamische Vorgänge
Bei den Schadenintensitäten erfolgt die Überprüfung, ob die Beschädigungen energetisch bzw. durch eine gleich große Krafteinwirkung einander zuzuordnen sind.
Bei der Spurzeichnungsausrichtung erfolgt eine Prüfung ob die Spuren in der gleichen Lage gezeichnet wurden.
Bei der tatsächlichen Spurzeichnungsrichtung geht es um die Frage, ob die Spuren z. B. von vorn nach hinten und bei dem Kontrahenten in entgegen gesetzter Richtung verursacht wurden.
Bei der Untersuchung der Höhenlagenzuordnung werden die Vermessungsergebnisse der Höhenlagen der Schäden gegenübergestellt. Dabei sind nicht nur die örtlichen Gegebenheiten (Schlaglöcher, Bordstein, Gosse etc. bzw. ebene Fahrbahn), sondern auch fahrdynamische und kollisionsdynamische Überlegungen einzubeziehen. Entsprechendes gilt mithin für die Gegenüberstellung der relativen Abmessungen der Beschädigungen.
Die Untersuchung der Farbanmutung erfolgt zunächst augenscheinlich. Bereits hierdurch können Parteivorträge ggf. widerlegt werden: Auch ein dunkel lackiertes Fahrzeug kann weißliche Spuren an dem Unfallkontrahent verursachen, wenn es die Klarlackschicht aufraut.
Eine Untersuchung hinsichtlich der Übereinstimmung von übertragenen Lackteilchen zu dem Unfallkontrahenten kann gesondert erfolgen.
Bei der Verwendung von Spurfixfolie werden an den Unfallkontrahenten anhaftende Partikel über eine Klebeschicht zwischen zwei Folien eingelagert. Diese können mikroskopisch auf Vergleichbarkeit untersucht werden.
Und bei dem Vergleich der Fahrzeugkonturen sind neben der maßgeblichen Untersuchung der konstruktiven Gestaltung der Fahrzeuge ebenfalls die fahrdynamischen und die kollisionsdynamischen Auswirkungen einzubeziehen. Die Morphologie des Schadenbildes an beiden Fahrzeugen wird überprüft und die Anstoßkonstellation hieraus abgeleitet.
Kompatibilität – Vorschadenuntersuchung
Im Rahmen der Kompatibilitätsprüfung kann auch differenziert werden, ob in der zu betrachtenden Schadenzone Vorschäden oder Altschäden vorhanden sind.
(unter Vorschäden werden i.a. reparierte Schäden verstanden – unter Altschäden werden i.a. nicht reparierte Schäden verstanden)
Sofern angezeigt oder beauftragt, wird auch untersucht, ob Vor- oder Altschäden außerhalb der zu betrachtenden vorhanden sind.
Kompatibilität – Unfallschadeninstandsetzung
In Zusammenhang mit der Vorschadenuntersuchung kann festgestellt, werden, ob Vorschäden vorhanden waren, die einen Einfluss auf die regulierungsrelevanten Beträge haben. Es wird untersucht, ob der Vorschaden, die zu betrachtende Schadenzone tangiert. Ferner kann festgestellt werden, ob die Instandsetzung eines Vorschadens sach- und fachgerecht erfolgte.
Kompatibilität – Plausibilität
Bei einer etwaigen Plausibilitätsprüfung werden – technische – Betrachtungen zu dem Unfallablauf vorgenommen. Dabei wird überprüft, ob die Hergangsschilderungen mit dem Ablauf und den Spuren korrelieren.
Sonstige Kompatibilitätsprüfung
Der nachfolgend an dem grünen Fahrzeug gezeigte Schaden soll durch einen Hund bzw. dessen Hundeleine verursacht worden sein. Mit dem roten Fahrzeug erfolgte eine Nachstellung – die dort verursachten Schäden differieren deutlich.
Bei dem nachfolgenden Beispiel war zu überprüfen, ob durch eine gegen das Fahrzeug stürzende Person eine Eindellung verursacht worden sein kann.
Und nachfolgend ist ein Fahrzeug gezeigt bei dem um Festlegung des Reparaturweges ging, es sich aber auch um eine Kompatibilitätsprüfung handeln könnte.
Die Kratzer sollen durch eine Schleifhexe verursacht worden sein. Das geht, wenn der Junge das Gerät nicht einschaltet.
Der Anzug soll über den Sicherheitsgurt verschmutzt worden sein, nachdem das Fahrzeug aus der Inspektion kam.
Unfallflucht – Wahrnehmbarkeit
Für die Beurteilung der Wahrnehmbarkeit erfolgt zunächst eine Kompatibilitätsprüfung ob und welche Beschädigungen durch den zu betrachtenden Vorgang entstanden sind. Dies erfolgt vornehmlich durch eigene Untersuchung mit einhergehender Fahrzeuggegenüberstellung.
Sofern erforderlich kann sodann auch zu den Reparaturkosten Stellung genommen werden.
Für die optische Wahrnehmbarkeit wird untersucht, ob, bzw. ob die Anstoßzone direkt oder indirekt einsehbar ist.
Bei der Frage nach der akustischen Wahrnehmbarkeit wird untersucht, ob sich das Anstoßgeräusch von den üblichen auf den Fahrer einwirkenden Geräuschen wie etwa Radio, Lüftung oder Geräusche aus dem Motorbetrieb abhebt und unterscheidet.
Es können gezielt einzelne Zeitpunkte hinsichtlich der Lautstärke über das für den Menschen hörbare Frequenzspektrum untersucht werden. Nachfolgend sind der Kollisionszeitpunkt (rot) sowie Zeitpunkte davor und danach dargestellt.
Auf den ersten Blick wirken die Verläufe möglichweise recht gleichmäßig. Dies wird dem Umstand geschuldet sein, dass die Frequenzen jeweils eine ähnliche Lautstärke im Vergleich zu den benachbarten aufweisen. Werden dann die Differenzen in den einzelnen Frequenzen dargestellt, ergibt sich ein anderes Bild. Es liegen Lautstärkeunterschiede von mehr als 25 dB vor. Vor dem Hintergrund, dass bereits 10 dB bereits etwa eine Verdoppelung des Lautstärkeeindruck bewirken, ein wahrscheinlich unerwartetes Ergebnis.
Bei der taktilen Wahrnehmbarkeitsprüfung werden die Geschwindigkeits- und Beschleunigungsänderung durch den zu betrachtenden Anstoß unter Berücksichtigung der Fahrzeugeigenschaften untersucht. Bei der kinästhetischen Wahrnehmbarkeit erfolgt eine Diskussion der anstoßbedingten Einwirkung auf den Gleichgewichtssinn.
Für die Beurteilung der taktilen bzw. der kinästhetischen Wahrnehmbarkeit kann zusätzlich eine Insassensimulation erfolgen.
Und schließlich ist es möglich, einen entsprechenden Versuch durchzuführen, bei dem mit hinreichend vergleichbaren Fahrzeugen identische Beschädigungen verursacht werden. Für die Beurteilung werden im hiesigen Büro auch regelmäßig Crashversuche durchgeführt, die auch der Kompatibilitätsprüfung dienen. Bei den Crashversuchen sitzen zudem Probanden in den Fahrzeugen, um nicht nur Messwerte, sondern auch das subjektive Empfinden der Probanden zu berücksichtigen – es geht mithin um Menschen.
Unfallstellenvermessung
Aufmaß
Mit Messrad für Geraden sowie Bandmaß für Kurven können schnell und sicher Maße zur Erstellung einer Rekonstruktionszeichnung aufgenommen werden. Bei einfach gestalteten Gegebenheiten ist dieses Verfahren auch hinreichend.
Drohne
Mit einer Flugdrohne bietet sich die Möglichkeit, auch weitere Gegebenheiten aufzunehmen, die der Rekonstruktion dienlich sein können. In dem Drohnenfoto vorhandene Merkmale wie z.B. Gullideckel, Fahrbahnmarkierungen, Ausbesserungen etc. können helfen, Spuren der Vorfallsörtlichkeit, die ggf. im Rahmen der (polizeilichen) Unfallaufnahme nicht ausgemessen wurden, präzise einzuzeichnen und zu berücksichtigen.
3D-Laserscanner
Durch einen 3D-Lasescanner können noch räumliche Gegebenheiten erfasst werden. Im gezeigten Beispiel ist dies der Brückenbogen, der eine gegenseitige Sichtbeeinträchtigung bewirkte, die, wegen des gekrümmten Verlaufs des Brückenbogens, auch noch zusätzlich abhängig von den jeweiligen Positionen der Beteiligten ist.
Spurenübertragung
Zur Übertragung fotografierter, aber nicht ausgemessener Spuren steht eine weitere Möglichkeit der Rekonstruktion zur Verfügung – dies soll nicht die unfallaufnehmenden Polizeibeamten aus ihrer eigentlichen Verantwortung entlassen eine umfassende Dokumentation zu erstellen.
Es steht eine Kamera in dem Rekonstruktionsprogramm zur Verfügung, die eine dreidimensionale Ansicht ermöglicht. Diese Kamera wird händisch zunächst grob in ähnlicher Position platziert, deren Ansicht ungefähr der Aufnahmeperspektive des Bildes entspricht, mit dem die zu ermittelnden Spurenmerkmale gezeigt sind.
Abwechselnd werden dann identische Punkte in dem Spurenbild und identisch in der Zeichnung bzw. dem Drohnenfoto markiert.
Diese markanten Gegebenheiten können z. B. Fahrbahnmarkierungen, Fehlstellen, Schnittpunkte, Ausbesserungen etc. sein. Anhand dieser übereinstimmenden Punkte wird dann durch das Programm die Kameraperspektive berechnet, die der des Lichtbildes mit den Spuren entspricht. Dies umfasst die Kamerarichtung, die Kameraneigung, die Aufnahmehöhe und die Brennweite.
Sodann können in die Zeichnung die Spuren eingetragen werden. Diese Spuren werden in die 2D-Projektion der Vorfallsörtlichkeit eingezeichnet und derart bezüglich der Position und der Ausrichtung sowie den sonstigen Gegebenheiten angepasst, dass auch hierzu Übereinstimmung gegeben ist.
Dies ermöglicht eine präzise Unfallrekonstruktion.
Geschwindigkeitsermittlung
Der Unfallhergang setzt sich prinzipiell aus
- der Vorkollisionsphase (auch Einlaufphase genannt)
- dem Kollisionsvorgang
- der Nachkollisionsphase (auch Auslaufphase genannt)
- (und Folgephase)
zusammen.
Dabei sind regelmäßig die Geschehnisse in der Vorkollisionsphase nicht bekannt und es ist aus den vorhandenen Anknüpfungstatsachen (Beschädigungen der Fahrzeuge, Endlagen der Fahrzeuge, weitere Spuren etc.), die sich während der Kollisions- und Nachkollisionsphase ausgebildet haben, auf die Unfallentstehung zu schließen. Sofern Spuren der Vorkollisionsphase vorliegen, kann auch diese exakt rekonstruiert werden. Für dieses Vorgehen hat sich der Begriff der Rückwärtsrechnung etabliert. Bei der Rückwärtsrechnung wird aus dem Bekannten (nachkollisionäre Phase) auf das Unbekannte (vorkollisionäre Phase) geschlossen.
Im Rahmen der rechnergestützten Unfallsimulationsrechnung hat sich zunehmend die sog. Vorwärtsrechnung durchgesetzt, die auch diesseits vornehmlich angewendet wird. Bei der Vorwärtsrechnung werden zunächst (aufgrund der Erfahrungen eines Sachverständigen und erster, überschlägiger Analyse der technischen Anknüpfungstatsachen) Annahmen über den Unfallablauf (die Kollisionsgeschwindigkeiten und die weiteren noch zu beschreibenden Parameter) getroffen.
Es wird eine Kollisionsanalyse durchgeführt und hierüber der nachkollisionäre Bewegungsablauf ermittelt. Das Ergebnis der Kollisionsanalyse und Simulationsrechnung ist sodann mit den tatsächlich vorliegenden Anknüpfungstatsachen zu überprüfen. Die eingangs getroffenen Annahmen sind ggf. zu ändern bis sich der nachkollisionäre Bewegungsablauf der Fahrzeuge mit den tatsächlichen Verhältnissen in Einklang bringen lässt und andererseits die Ergebnisse der Kollisionsanalyse sowie auch der Auslaufanalyse (des nachkollisionären Bewegungsablaufs) mit den Kontrollmöglichkeiten in Übereinstimmung stehen und sich die getroffenen Annahmen insofern verifizieren lassen. Dabei sind die möglichen und zulässigen Toleranzen zu betrachten.
In dem nachfolgend gezeigten Beispiel biegt ein Fahrzeug vor einem entgegenkommenden nach links ab. Es kommt zum Zusammenstoß.
Analyse des nachkollisionären Bewegungsvorganges (Auslaufanalyse)
Für die Überprüfung der Rechenergebnisse bei der Vorwärtsrechnung ist die Kenntnis des nachkollsionären Bewegungsverhaltens und natürlich die Kenntnis der Endlagen der Fahrzeuge erforderlich. Es kann eine Auslaufanalyse durchgeführt werden.
Anstoßkonstellation
Zur Durchführung der Kollisionsanalyse ist zunächst die Anstoßkonstellation (vereinzelt auch Anstoßkonfiguration genannt) anhand der tatsächlichen Beschädigungsbilder der Fahrzeuge zu ermitteln.
Die relative Kollisionsposition der Fahrzeuge zueinander wurde anhand der beschriebenen und vermessenen Fahrzeugbeschädigungen ermittelt. Die Kollisionsstellung und der mögliche Kollisionsort sind nachfolgend dargestellt. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich der relativen Positionsstellung der Fahrzeuge zueinander sind hinsichtlich der Stellung der Fahrzeuglängsachsen und hinsichtlich der Fahrzeugüberdeckung zulässig. In diesem Zusammenhang sei bereits ausgeführt, dass diese Anstoßkonstellation zum Zeitpunkt des maximalen Kraftaustausches zu wählen ist. Aufgrund von Elastizitäten der kraftbeaufschlagten Bauteile ist regelmäßig zum Zeitpunkt des maximalen Kraftaustausches die Deformation (geringfügig) größer als in dem dokumentierten (nachkollisionären) Zustand.
Kollisionsanalyse
Die Kollisionsanalyse umfasst die physikalischen Erhaltungssätze von Impuls, Energie und Drall.
Bei der Kollisionsanalyse wird insbesondere das letzte der drei Newton´schen Axiome zugrunde gelegt und es werden Vereinfachungen gegenüber dem realen Unfallgeschehen vorgenommen: Während im realen Unfallgeschehen die Fahrzeuge zunächst ineinander eindringen, sich dadurch verformen und sich schließlich wieder trennen und die Deformationen geringfügig zurückfedern, wird bei der Kollisionsanalyse auf einen unendlich kurzen, diskreten Zeitpunkt abgestellt, bei dem die Fahrzeuge maximal ineinander eingedrungen sind und sich der maximale Kraftaustausch zwischen den Körpern ergibt.
Die Zulässigkeit dieser Vereinfachungen wurde unter anderem durch das Nachrechnen von Crashversuchen verifiziert.
Der Kollisionsanalyse liegen ferner im Wesentlichen der Impulserhaltungssatz, der Drehimpulserhaltungssatz sowie der Energiesatz zugrunde. Dies sei anhand des Energiesatzes kurz näher erläutert:
Die Summe (Formelzeichen Σ) der Energien vor dem Kollisionsgeschehen entspricht der Summe der Energien nach dem Kollisionsgeschehen. Die Energien vor dem Kollisionsgeschehen ergeben sich aus den kinematischen Energien der beiden jeweils zu betrachtenden Fahrzeuge (Bewegungsenergie). Die Energien nach der erfolgten Kollision bestehen aus dem nachkollisionären Bewegungsverhalten der abgeschleuderten Fahrzeuge (Bewegungsenergie nach dem Stoß) sowie den Deformationsenergien.
Die Deformationsenergien sind durch den Vergleich der tatsächlich vorliegenden Schadenbilder an den in Rede stehenden Fahrzeugen mit entsprechenden Crashversuchen zu bestimmen. Die Deformationsenergien werden durch die sog. EES-Werte angegeben: Das Deformationsausmaß, d. h. die in Deformation gewandelte Energie, die durch das Kollisionsgeschehen verursacht wurde, wird als sog. EES (Energy-Equivalent-Speed – Energie-Äquivalente-Geschwindigkeit) angegeben.
Dieser Wert wird in der physikalischen Einheit der Geschwindigkeit (km/h) angegeben und ist dadurch besser vorstellbar als in den üblichen Energieeinheiten von z. B. Kalorien, Kilowattstunden, Joule bzw. Newtonmeter. Die EES beschreibt diejenige Geschwindigkeit, bei der das gleiche Deformationsausmaß entsteht, wenn das Fahrzeug mit dieser Geschwindigkeit mit einer undeformierbaren starren Barriere kollidiert und keinen signifikanten Auslauf aufweist.
Diese Maueraufprallgeschwindigkeit, der EES-Wert ist nicht mit der Kollisionsgeschwindigkeit zu verwechseln: Wenn zwei Fahrzeuge miteinander kollidieren, so wird durch den erfolgten Kraftaustausch nicht nur ein Fahrzeug verformt, sondern beide. Wenn zwei baugleiche Fahrzeuge miteinander kollidieren, müssten bei dieser Modellvorstellung idealerweise entweder beide Fahrzeuge das gleiche Kollisionsgeschwindigkeitsniveau aufweisen, wie das eine Fahrzeug bei dem Maueranprallprallversuch, oder eins der Fahrzeuge müsste doppelt so schnell sein, wie bei dem Maueranprall, um bei dem Anstoß gegen das stehende Fahrzeug die gleichen Beschädigungen zu verursachen wie bei dem Maueranprall.
Die durch die Kollisionsanalyse ermittelten Kontrollwerte sollen sich den tatsächlichen Anknüpfungstatsachen zwanglos zurechnen lassen – es bedarf einer Beurteilung der Beschädigungsschwere.
In der vorgezeigten Darstellung der Kollisionsanalyse wurden die Fahrzeuge mit den 3-D-Ansichten gezeigt. Dies verhindert eine Überprüfungsmöglichkeit bezüglich der vektoriellen Betrachtung. Nachfolgen werden hierfür die Fahrzeuge schematisch mit ihren tatsächlichen Abmessungen genutzt. Die Fahrzeuge werden als Rechtecke mit den Abmessungen der Länge und der Breite dargestellt. Der Kreis in dem Fahrzeug repräsentiert die Lage des Schwerpunktes. Die dort angetragene Linie zeigt die Bewegungsrichtung und das Dreieck zeigt zur Front des jeweiligen Fahrzeuges. Die grauen, kleineren Rechtecke stehen für die Lage und die Größe der Räder. Es werden das Impulsdreieck mit den vor- und den nachkollisionären Impulsen sowie dem sog. Stoßimpuls dargestellt. Der Stoßimpuls könnte auch als Kraftwirkungslinie bezeichnet werden. In dieser Richtung wirkt die Kraft auf das Fahrzeug und die Insassen ein. Der Stoßimpuls wird als blauer (einseitiger) Pfeil gezeichnet; dies ist eine Darstellung des gewählten Rekonstruktionsprogrammes. Die Kraft wirkt in gleicher Intensität auf beide Kollisionskontrahenten jedoch in entgegen gesetzter Richtung; eine beidseitige Pfeilantragung wäre physikalisch richtig. Ferner sind die Lage der Berührtangente als grau-gestrichelte Linie und der Reibungskegel mit violett umrandeten Dreiecke gezeichnet. In der (wertungsfrei) gewählten Farbe der Fahrzeuge sind auch die sog. Stoßpunktsgeschwindigkeiten gezeigt, die das Bewegungsverhalten der Fahrzeuge aus dem Kraftaustausch heraus repräsentieren.
Vorkollisionärer Bewegungsvorgang (Einlaufphase)
Zur Ermittlung des interessierenden vorkollsionären Bewegungsverhalten der Fahrzeuge können Spuren (Brems-/Blockierspuren, Schleuderspuren etc.) ausgewertet werden.
Es können Fahrzeugdaten (EG-Kontrollgerät, EDR) ausgewertet werden.
Es können Analyse zu dem Reaktionsverhalten der Beteiligten vorgenommen werden und hierüber der vorkollisionäre Bewegungsvorgang bestimmt werden.
Es können Prüfungen zu den Vorträgen der Beteiligten vorgenommen werden.
Vermeidbarkeit
Nachdem durch die Unfallrekonstruktion die Kollisionsgeschwindigkeiten und die Ausgangsgeschwindigkeiten der Beteiligten bekannt sind, kann eine Vermeidbarkeitsbetrachtung vorgenommen werden.
Bei einer räumlichen Vermeidbarkeit wird überprüft, ob das zu betrachtende Fahrzeug vor dem Kollisionspunkt hätte zum Stehen kommen können.
Räumliche Vermeidbarkeit bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 55 km/h
Bei einer zeitlichen Vermeidbarkeit wird geprüft, ob das zu betrachtende Fahrzeug bei einer geringeren Ausgangsgeschwindigkeit derart später an der Kollisionsstelle angekommen wäre, dass es dem Unfallkontrahenten möglich gewesen wäre, seinerseits den Gefahrenkanal kollisionsfrei zu verlassen.
Zeitliche Vermeidbarkeit bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 65 km/h
Wenn der Unfall räumlich vermeidbar ist, ist die Betrachtung der zeitlichen Vermeidbarkeitsmöglichkeit nachrangig, da der Unfallkontrahent wegen des bereits stehenden anderen Fahrzeuges „alle Zeit der Welt“ hätte. Bei Unfällen mit langsamen Kontrahenten, beispielsweise Fußgängern kann möglichweise eine zeitliche Vermeidbarkeit auch deswegen nicht in Betracht kommen, weil er seinerseits aufgrund der Schrecksituation stehen geblieben sein könnte.
Reaktion
Bei den vorstehenden Beispielen wurde auf eine Reaktionszeit von 1,0 s abgestellt.
Im Rahmen der Analyse der Wege-Zeiten-Beziehungen und bei einer Vermeidbarkeitsbetrachtung ist auf die Reaktionszeit eines (Kraft-)fahrers einzugehen.
Es wurden zahlreiche Untersuchungen zu der Reaktionszeit veröffentlicht. Die münden in der Empfehlung des 20. Deutschen Verkehrsgerichtages 1982, resp. im Kölner Modell, welche hier kurz vorgestellt werden:
Die Reaktionszeit kann eine Blickzuwendungszeit enthalten, wenn sich das Objekt außerhalb des fovealen Bereiches befindet. Die Reaktionszeit enthält eine Reaktionsgrundzeit, die wiederum in die Wahrnehmungszeit, die Erkennungszeit, die Entscheidungszeit und die Reizleitungszeit unterteilt. In der anschließenden Reaktionsphase laufen die Umsetzzeit, in der der Fahrer den Fuß vom Gas- auf das Bremspedal setzt – sofern nicht schon bereits Bremsbereitschaft bestand, die Bremsansprechzeit und die Bremsschwellzeit ab. Es folgt der Beginn der Vollbremsung mit ggf. nicht sichtbarer Spurzeichnung.
Reaktionszeitenmodell
Durch Auswertung von weiteren vorkollisionären Spuren oder durch Weg-Zeit-Betrachtungen kann zudem im Rahmen Reaktionsbetrachtung ermittelt werden, wer wann und wo reagierte und ob eine sachgerechte Reaktion erfolgte oder ob verspätet reagiert wurde. Es kann dann eine erweiterte Vermeidbarkeitsbetrachtung mit Bezug auf einen anderen, vorgelagerten Reaktionsaufforderungspunkt vorgenommen werden.
Reaktionsaufforderungspunkt
Durch technische Sachverständige wurden hierzu zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Es gibt Veröffentlichungen, die auf einen räumlichen Aspekt abstellen, wie es auch Untersuchungen gibt, die einen zeitlichen Aspekt betrachten.
Der Unterzeichner geht – auch aufgrund eigener zahlreicher diesbezüglicher Untersuchungen im Rahmen der Betreuung von studentischen (Abschluss-) Arbeiten – davon aus, dass auch die Anfahrbeschleunigung zu betrachten sein wird: Bei einem zügigen Anfahrvorgang wird die Reaktionsaufforderung bei einer geringeren Anfahrstrecke, bei einem langsameren Anfahrvorgang wird erst nach einer längeren Wegstrecke eine Reaktionsaufforderung vorliegen. Dies steht auch in Einklang mit einer Veröffentlichung, die die Sehwinkelabhängigkeit als Maß für die Reaktionsaufforderung betrachtet. Mit der Sehwinkelabhängigkeit wird sowohl die räumliche Distanz wie auch die Geschwindigkeit, resp. die Beschleunigung in die Betrachtung mit einbeziehen.
Weg-Zeit-Diagramm
Mit einem Weg-Zeit-Diagramm können die Fahrverhalten der Beteiligten übersichtlich zusammenhängend dargestellt werden.
Auf der Abszisse des Weg-Zeit-Diagramms (umgangssprachlich der x-Achse) sind die Wegstrecken angetragen und auf der Ordinate (umgangssprachlich der y-Achse) ist der zeitliche Verlauf angetragen.
Der Kollisionspunkt ist der Ursprung des Weg-Zeit-Diagramms bei 0 s und 0 m. Zeitlich bewegt man sich von oben nach unten auf die Kollision zu. Die Geschehnisse vor der Kollision sind oberhalb des Nullpunktes angetragen und weisen ein negatives Vorzeichen auf. Die Geschehnisse nach der Kollision werden (sofern bekannt oder von Bedeutung) unterhalb des zeitlichen Nullpunktes dargestellt.
Für die Beteiligten werden Bewegungen konstanter Geschwindigkeit in Form von geraden Linien und beschleunigte oder verzögerte Bewegungen in Form von Parabeln dargestellt.
Es besteht dabei die Möglichkeit, Vermeidbarkeitsbetrachtungen übersichtlich mit einzuarbeiten.
Das Weg-Zeit-Diagramm bietet sich auch insbesondere an, Ampelphasen zu analysieren.
Ampelphasen
Bei der Klärung eines Verkehrsunfalles auf Kreuzungen oder Einmündungen mit Lichtzeichenanlage kann von Interesse sein, für welchen der Beteiligten Grünlicht vorgelegen hatte und wer bei Rot fuhr.
Es sind zunächst die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge (z. B. durch eine Kollisionsanalyse und Analyse der vorkollisionären Bewegungsvorgänge) zu rekonstruieren. Dies ist der entscheidende Aspekt, denn damit können die Zeitdauern zwischen dem Einfahren in den Kreuzungsbereich resp. Passieren der Haltelinie und der Kollision ermittelt werden. Siehe hierzu auch die Kapitel Kollisionsanalyse und vorkollisionäre Bewegungsvorgänge.
Es kann der räumliche Abstand von den jeweiligen Haltelinien zu dem Kollisionsstelle bestimmt werden.
In Verbindung mit den vorkollisionären Bewegungsvorgängen ist auch der zeitliche Abstand ermittelbar. Es bietet sich ein Weg-Zeit-Diagramm an.
Anschließend kann der Ampelphasenplan einbezogen werden.
Mit dem Phasenfolgeplan ist die Reihenfolge bzw. der Ablauf der Lichtzeichenfolge bekannt. Dieser kann auch in Abhängigkeit von dem Verkehrsaufkommen variabel sein. Inzwischen sind erste Ampelanlagen aufgestellt, die den Ablauf speichern.
Die Phasenübergänge sind dann regelmäßig in den entsprechenden Unterlagen grafisch aufbereitet.
Mit diesen Anknüpfungstatsachen kann dann in das Weg-Zeit-Diagramm die Ampelabfolge eingearbeitet werden.
Es können dann Prüfungen vorgenommen werden, wem von den Beteiligten welches Signal angezeigt wurde. Wenn noch weitere (Zeugen-) Aussagen vorhanden sind, kann eine weitere Eingrenzung erfolgen.
Nur die Einholung eines Ampelphasenplans ohne einhergehende Unfallrekonstruktion wird nicht zielführend sein, da die Ampelanlage einer Kreuzung (naturgemäß) derart ausgelegt wurde, dass keine feindlichen Verkehrsströme gemeinsames Grünlicht geschaltet bekommen. Es bedarf der Kenntnis der Fahrvorgänge!
Sichtfeldanalyse
Die Zeitungen berichten immer wieder davon: Auch wenn Lkws mit Spiegeln und Kameras ausgestattet sind, passieren gerade beim Rechtsabbiegen Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern.
Nach Auswertung des Geschwindigkeitsprofils durch Auslesen der Daten des EG-Kontrollgerätes kann der Fahrvorgang des Lkw sicher bestimmt werden.
Durch dreidimensionales Ausmessen des Sichtfeldes des Fahrers über die Scheiben und die Spiegel des Lkw kann überprüft werden ob, bzw. wann und für wie lange eine Sichtbarkeit vorgelegen hatte.
Fahrvorgänge
Es werden oftmals Fragestellungen hinsichtlich der Fahrvorgänge zum Unfallzeitpunkt an das hiesige Büro herangetragen.
Die betrifft die Frage, ob ein Fahrzeug bereits gestanden hat oder noch in Bewegung war – oder auch welches.
Es kann geklärt werden, in welche Richtung, also vorwärts oder rückwärts ein Fahrzeug fuhr.
Spurwechselvorgänge fallen unter diesen Aspekt: Welches der Fahrzeuge hat den Spurwechselvorgang eingeleitet?
Bei Serienkollisionen kann die Auffahrreihenfolge ermittelt werden.
Und auch die Frage ob, bzw. wie weit eine Tür bei der Kollision geöffnet war, kann noch unter dieser Überschrift gefasst werden.
Insassensimulation
Aufbauend auf einer technischen Unfallrekonstruktion können im Bedarfsfall weitere Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen beantwortet werden. Dies sind häufig Fragen der Gurtbenutzung oder der Plausibilisierung der Verletzungen der Fahrzeuginsassen.
Bei der dreidimensionalen Insassensimulation wird der Unfall (vornehmlich) mit Hilfe des Rekonstruktionsprogrammes PC-Crash nachgebildet. Hierdurch werden zum einen die auf dem Fahrzeuginsassen einwirkenden Kräfte und Beschleunigungen ermittelt sowie deren Richtung bestimmt.
Hierdurch kann die Bewegungskinematik aufgezeigt werden. Es lassen sich die resultierenden Kontakte bzw. Anprallstellen des Körpers gegen z.B. das Armaturenbrett oder die Fahrgastzelle ermitteln und deren Kräfte.
Eine Insassensimulation kann auch zur Ermittlung beitragen, wer von den Fahrzeuginsassen gefahren ist und wer Mitfahrer war.
Diese Arbeit erfolgt in unserem Haus interdisziplinär.
Lichttechnische Untersuchung
Bei Dunkelheitsunfällen mit Fußgängern, Radfahrern etc. sind regelmäßig lichttechnische Untersuchungen erforderlich.
Zunächst wird anhand aller zur Verfügung stehenden Anknüpfungstatsachen der Unfallablauf rekonstruiert.
Für die lichttechnische Untersuchung erfolgt eine Nachstellung der Unfallsituation an der Unfallstelle bei vergleichbaren äußeren Bedingungen. Dabei werden neben der Straßenbeleuchtung und den Witterungsverhältnissen auch etwa die Helligkeit durch den Mond berücksichtigt.
Es wird ein (und insbesondere hinsichtlich der Scheinwerfer) vergleichbares Fahrzeug verwendet, sofern nicht das Tatfahrzeug zur Verfügung steht. Das Messobjekt – der Fußgänger – wird mit vergleichbarer Kleidung ausgestattet. Durch die Nachstellung wird ermittelt, in Entfernung der Fußgänger sicher erkennbar war. Darauf aufbauend wird ermittelt, bei welcher Geschwindigkeit bei einer sachgerechten Aufmerksamkeit und rechtzeitiger Reaktion mit Einleitung einer Vollbremsung der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Dies ist die objektive Methode.
Die subjektive Methode mit Nachstellung bei einem Ortstermin, bei dem die beteiligten Juristen schauen, ob sie den Fußgänger sehen können, ist nicht hinreichend und sollte nicht durchgeführt werden: Das Auge passt sich den äußeren Bedingungen an, so dass sich die Situation für den Betrachter ganz anders darstellen wird als für den Kraftfahrer zum Unfallzeitpunkt. Wenn der Beobachter eine Zeitlang an der Unfallstelle stand und sich die Pupillen der Augen den Lichtverhältnissen angepasst haben, ist die Situation nicht einschätzbar. Zudem können etwa altersspezifische Einflüsse nicht berücksichtigt werden.
Nur die lichttechnische Untersuchung ist eine objektive Methode durch Messung und Kontrastbildung der Leuchtdichten.
Die Dokumentation erfolgt durch Fotografie der untersuchten Situation ohne und mit den ausgewählten Messunkte, die ggf. auch noch variiert werden könnten.


Situation mit und ohne Messpunkte
Zusätzlich erfolgt eine Darstellung der Situation mit einer Fehlfarbendarstellung, wie es auch z.B. von Wärmebildkameras bekannt sein könnte.
Das Ergebnis der Untersuchung wird grafisch aufbereitet: In eine entsprechende Zeichnung werden die erkennbaren Umrisse des Messobjektes gezeichnet. Dies soll den Juristen ermöglichen, die abschließende Würdigung vornehmen zu können.


Erkennbare Umrisse
EDR – Event Data Recorder
Bei modernen Fahrzeugen werden Fahrzeugdaten in elektronischen Steuergeräten, regelmäßig im Airbagsteuergerät, da dort die entsprechenden Daten anstehen und gebraucht werden, abgespeichert. Ein Ereignisdatenspeicher EDR, manchmal auch als „Blackbox“ in Analogie zu der umgangssprachlichen Bezeichnung für Flugschreiber, bezeichnet ein Gerät, das hauptsächlich in Automobilen installiert ist, um für Unfallanalysen technische Informationen aufzuzeichnen.
Das Bosch Crash Data Retrieval (CDR), kann auf EDR-Informationen bei einer Vielzahl von Personenkraftwagen, leichten Lastkraftwagen und SUVs zugreifen.
Die Daten werden vollständig und umfangreich ausgegeben. Zunächst werden die Fahrzeugdaten und Spezifika zu dem vorliegenden System beschrieben, anschließend erfolgt eine Listung und grafische Ausgabe der relevanten Daten. Die Daten sind durch einen Unfallanalytiker im Hinblick auf das zu betrachtende Unfallgeschehen zu interpretieren.
EG-Kontrollgerät
Tachograf
Bei den vormals verwendeten EG-Kontrollgeräten mit eingesetzter Diagrammschreibe, konnte aufgrund der Lage eines sogenannten Rüttelschriebes, der durch die Erschütterung des Fahrzeuges bei dem Kollisionsgeschehen verursacht wurde, die Kollisionsgeschwindigkeit hinreichend präzise abgelesen werden. Der Rüttelschrieb wurde durch die Nadel erzeugt, die die Geschwindigkeit des Fahrzeuges aufgezeichnet hat, und die bei Kollision resp. Erschütterung unkontrolliert über das Diagrammscheibenblatt, jedoch in der Höhe der tatsächlichen Geschwindigkeit, schlingerte.
Digitales EG-Kontrollgerät
Die nunmehr digitalen EG-Kontrollgeräten dienen einerseits der Aufzeichnung der Fahrgeschwindigkeit.
Die nunmehr digitalen EG-Kontrollgeräten dienen andererseits insbesondere der Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten, mithin den Daten zur Kontrolle der Sozialvorschriften.
Das digitale EG-Kontrollgerät ist jedoch keine „Blackbox“ im Sinne eines Unfalldatenspeichers. Es bedarf insofern weiterer Überlegungen zur Ermittlung der Kollisionsgeschwindigkeit eines Lkw, da die Aufzeichnungsrate regelmäßig 1 s beträgt und ein Kollisionsgeschehen etwa 10-mal so schnell abläuft. Selbst die in einigen Geräten in Abständen von 0,25 s aufgezeichneten Werte, sofern sie denn ausgelesen wurden, sind nur bedingt besser. Dies gilt auch für die Vorkollisionsphase.
Nach Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen wird diesseits empfohlen, die aus den Fahrzeugen ausgelesenen Werte durch einen Unfallanalytiker auswerten und interpretieren zu lassen. Die reine Listung der Geschwindigkeitswerte oder deren grafische Aufbereitung ist regelmäßig nicht zielführend sofern über eine Ordnungswidrigkeit hinausgehend der Unfallablauf von Interesse ist.
Crashversuche
Trotz der über 25-jährigen Erfahrung in der Unfallanalyse (und den anderen hiesigen Bereichen der Bürobezeichnung), bedarf es immer wieder der Überprüfung der Rekonstruktionsergebnisse.
Die Einsicht in Crashversuche dient nicht nur der Sicherheit des Gutachtenergebnisses, sondern auch der Nachvollziehbarkeit.
Eigene Versuche
Im hiesigen Büro werden vornehmlich Crashversuche mit Insassen in den Fahrzeugen in einem Geschwindigkeitsbereich durchgeführt, die ethisch vertretbar sind. Diese Versuche dienen insbesondere der Kompatibilitätsprüfung sowie zur Beurteilung von Fahrvorgängen.
Die Versuche werden systematisch durchgeführt – bei vergleichbaren Versuchen wird eine nur geringfügige Änderung in einem Aspekt durchgeführt. So kann beispielsweise unterschieden werden, ob das Fahrzeug stand oder fuhr oder wie weit die Tür geöffnet war bzw. ob sie noch im Öffnungsvorgang war.
Andere Institutionen
Bei der Rekonstruktion von Verkehrsunfällen mit Geschwindigkeitsermittlung werden Berechnungen durchgeführt. Es bedarf der Kontrolle der Richtigkeit der Ergebnisse. Hierfür werden Crashversuche beigezogen. Diese beigezogenen Versuche können regelmäßig nicht die tatsächlichen Beschädigungen der Fahrzeuge widerspiegeln, sind aber dennoch für eine Übertragbarkeit geeignet. Für die Beurteilung in höheren Geschwindigkeitsbereichen werden dann vorwiegend Crashversuche anderer Institutionen beigezogen.
Wenn in speziellen Fällen noch kein Versuch vorliegt, ist es auch möglich, einen solchen durchzuführen. Dies ist allerdings regelmäßig mit höheren Kosten verbunden, da dann auch die in Rede stehenden Fahrzeuge für den Versuch angeschafft werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Versuche durchzuführen:
Es kann ein Versuch gemäß des oder anderen Parteivortrages durchgeführt werden; damit lassen sich die Vorträge überprüfen. Es kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass damit der tatsächliche Ablauf nachgewiesen wird.
Es ist andererseits möglich, das Ergebnis der Rekonstruktion durch Versuch zu verifizieren. Der Versuch sollte dann die tatsächlichen Beschädigungen widerspiegeln.
Glühlampenuntersuchung
War der Schweinwerfer / Blinkleuchte etc. zum Kollisionszeitpunkt in Betrieb?
Bei Halogenlampen wird ein gewendelter Wolframdraht als Licht emittierendes Medium benutzt. Im eingeschalteten Zustand erreicht der Wolframdraht Temperaturen von mehr als 2000 °C. Wenn in diesem Zustand kollisionsbedingte Beschleunigungen auf die Lampe einwirken, bilden sich bleibende Verformungen aus. Bei der Zerstörung des Glaskolbens kann es auch zu Anschmelzungen von Glasteilchen an die Wendel kommen. Wird hingegen die Glühlampe im kalten (ausgeschalteten) Zustand mit Kraft beaufschlagt, bricht die Wendel unverformt und makroskopisch unbeschädigt aus, da sich das Material spröde verhält. Die zur Verursachung der vorgenannten Merkmale erforderlichen Kräfte können im normalen Betrieb eines Fahrzeuges nicht erreicht werden; hierfür sind Kollisionsgeschehen erforderlich.
Die Untersuchung von Gasentladungslampen (Xenon-Scheinwerfer) ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich. Eine Untersuchung von Leuchtmitteln mit LED-Technik hinsichtlich des Einschaltzustandes ist hingegen nicht möglich.
Zur Beachtung: Zur Untersuchung des Brennzustandes von Lampen vor Ort (etwa im Rahmen der Unfallaufnahme) niemals das Licht einschalten. Es ist zunächst die Glühlampe auszubauen und zu sichern und sodann eine Ersatzlampe einzusetzen, um die Spannungsversorgung zu überprüfen.
Ladungssicherung
Ladungssicherung kann nicht nur im Owi-Verfahren, wo es meist um die Frage geht, ob sie ordnungsgemäß war, begutachtet werden.
Es kann insbesondere von Belang, sein, ob eine nicht ordnungsgemäße bzw. beanstandungsfreie Ladungssicherung den Unfall begünstigt oder gar ausgelöst hat. Es ist natürlich auch möglich, dass Ladung infolge des Unfallgeschehens verrutscht ist, da die kollisionsbedingten Kräfte die zu sichernden Kräfte aus dem Betrieb des Fahrzeuges um ein Vielfaches übersteigen können.
In dem ersten Beispiel ist von dem Anhänger infolge des Unfallgeschehens nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung abgeschleudert worden. Es ist davon auszugehen, dass auch bei richtiger Ladungssicherung ein vergleichbares Bild entstanden wäre, da der Anhänger kollisionsbedingt zerstört wurde.
Bei dem zweiten Beispiel hat sich ein Stahlcoil, aufgewickeltes Stahlblech, das mit einem Spezialauflieger transportiert wurde, kollisionsbedingt nach vorn vorverlagert. Der Lkw kollidierte mit etwa 52 km/h mit einem davor stehenden anderen Lkw. Das Stahlcoil hat die Stirnwand des Auflieger und die Rückwand des Lkw eingedrückt und den Fahrer tödlich verletzt. Es stellte sich die Frage nach der Ladungssicherung.
Der Auflieger hatte einen V-förmig geformten Ausschnitt, dass das Coil dort einsitzen konnte. Auf dem Auflieger waren zahlreiche Anti-Rutsch-Matten. Es waren Ketten vorhanden – Die Abdrücke im Auge des Coils lassen auf einen angelegten Zustand schließen. Und waren zusätzlich Vierkantrohre als Stützpfeiler aufgestellt, was durch deren Abknickung nachweisbar war.
An der ordnungsgemäßen Ladungssicherung bestand aus technischer Sicht kein Zweifel: Die Ladung ist nach vorn gegen eine Krafteinwirkung von 0,8 g (g = Erdbeschleunigung) abzusichern, Die bedeutet, dass das 0,8-fache des Eigengewichtes der Ladung zu halten ist – bei dem Unfallgeschehen wirkte ein Vielfaches davon.
Reifenuntersuchung
Bei der technischen Untersuchung eines Reifens kann es um die Frage gehen, ob der Reifendefekt Folge oder Ursache eines Unfalls ist. Es kann auch um die (zusätzliche) Frage der Verantwortlichkeit gehen. Die Untersuchung erfolgt ggf. in Zusammenarbeit mit einem Labor unter Berücksichtigung der weiteren Anknüpfungstatsachen.
Schutzhelme
Wenn Schutzhelme nach einem Unfall vom Kopf abgerutscht sind, kann sich die Frage nach der ordnungsgemäßen Nutzung stellen. Der Verschluss kann auf Belastungsspuren untersucht werden.
Sicherheitsgurt
War der Gurt zum Kollisionszeitpunkt (richtig) angelegt.
Sofern der Sicherheitsgurt eines Fahrzeuges sein Schutzpotenzial hätte entfalten können und der Fahrzeuginsasse kollisionsbedingt insbesondere relativ zum Fahrzeug nach vorne verlagert wurde, entstehen regelmäßig Merkmale an dem Gurtband und den Umlenkbeschlägen. Dies können Verriefungen, Verreibungen, Anschmelzungen oder Materialantragungen durch die Kleidung sein.
Im Rahmen einer Gurtuntersuchung, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Mikroskops, lassen sich entsprechende Merkmale nachweisen.
Steuergeräte / Fahrzeugelektronik
Auch diesbezüglich können zur Aufklärung von Verkehrsgeschehen Erkenntnisse gewonnen werden, die nicht im EDR erfasst sind. Je nach Fahrzeughersteller werden in unterschiedlicher Tiefe und Breite Daten aus dem Betrieb abgespeichert. Dies kann von der Stellung des Gaspedals oder der Bremse, über den Status des Blinklichtes bis hin zur Stellung der Klimaanlage oder des Schiebedachs reichen. Es bedarf häufig einer Zusammenarbeit mit dem Fahrzeughersteller oder dem Hersteller der Bauteilkomponente.
Airbag
Zu diesem Thema kommen zwei wesentliche Fragestellungen in Betracht.
- Hat der Airbag richtig ausgelöst?
- Sind durch die Airbagauslösung (weitere) Verletzungen an den Fahrzeuginsassen entstanden?
Die Frage, ob der Airbag richtig ausgelöst hat, schließt auch den Aspekt mit ein, ob er nicht hätte auslösen müssen, wenn das der Fall war.
Bei diesen Fragen bedarf es einer Auswertung der Fahrzeugbeschädigungen. Eine Überprüfung kann nach Interpretation des Beschädigungsumfanges erfolgen. Möglicherweise bedarf es für eine abschließende Beurteilung eines Crashtests oder eines Komponententests des Airbagsteuergerätes, ob der Crashpuls innerhalb des Auslösebereiches lag.
Bei der Frage nach Verletzungen der Insassen ist ggf. die Sitzposition in Verbindung mit dem Auslösezeitpunkt oder aber auch die Lautstärke der Airbagzündung untersuchbar. Hierzu wurden im hiesigen Büro Versuche durchgeführt.
Akustische Untersuchung
Verkehrsunfälle
In Zusammenhang mit Einsatzfahrten unter Verwendung von Sonderrechten kann nach Unfällen untersucht werden, ob das Martinshorn hörbar war.
Das kann durch Nachstellung erfolgen. Mit mehreren Probanden kann auf die Unfallstelle zugefahren werden, und von diesen bei Wahrnehmung des Martinshorns ein Farbschuss auf die Fahrbahn ausgelöst werden.
Es ist auch möglich, in einer definierten Entfernung, in der beispielsweise eine Vermeidbarkeitsmöglichkeit besteht, eine akustische Messung durchzuführen und das Geräuschspektrum mit und ohne Horn messtechnisch zu erfassen und entsprechend auszuwerten.
Hörschäden
Es kann ebenfalls untersucht werden, ob Hörschäden auf die vorgetragene Schilderung zurückgeführt werden kann. Es erfolgte beispielsweise bereits eine Untersuchung, bei der ein an einem Lkw vorbeigegangener Fußgänger durch das umgebaute Luftdruckhorn des Lkw verletzt wurde.
Messtechnik
Für diese Untersuchungen steht ein präzises Messgerät xl2 der Fa. NTi Audio zur Verfügung, dass in 1/10 s Intervallen das für den Menschen hörbare Frequenzspektrum aufzeichnet. Neben der Lautstärke, die wie oben gezeigt in Abhängigkeit von dem Messzeitpunkt und der Frequenz ausgewertet werden kann, können hierzu auch die bewerteten Lautstärken nach db(A) ermittelt werden.
Arbeitsunfälle
Für die Untersuchung von Unfällen bei der Arbeit sind Kenntnisse zur Beurteilung technischer Abläufe erforderlich. Auch die Analyse des Verletzungsmechanismus hilft der Aufklärung – diesseits kann hierzu eine interdisziplinäre Zusammenarbeit vorgenommen werden.
Es bedarf einer Unfallanalyse, um die Ursache festzustellen. Anschließend können Feststellungen getroffen werden, ob die Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden und die Sicherheitsmaßnahmen wirksam waren, so dass eine juristische Bewertung erfolgen kann. Allein die Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen wird nicht zielführend sein – ob die Prüf-Etiketten an Einrichtungen vorhanden waren, kann arbeitsrechtlich von Interesse sein, die Ursachenfestlegung wird über solche Feststellungen nicht ermöglicht.
Eine schnellstmögliche Hinzuziehung eines technischen Sachverständigen ist zu empfehlen!
Nachstehend sind ca. 5 m lange Aluminiumprofile gezeigt, die in Einheiten von 3 x 5 Elemente mit Stahlbändern zusammengeschnürt sind. Diese waren nicht wie im Bild in zwei, sondern in fünf Paketen übereinandergestapelt gelagert. Beim Heben mit einem Kran hatte sich das zu hebende Paket gelöst und den Arbeiter tödlich verletzt.
Bei dem nachfolgend gezeigten Fall wurde mit einem Trecker hydraulisch eine selbst hergestellte Arbeitsbühne, bestehend aus Drahtkörben angehoben, um Baumsägearbeiten durchzuführen. Bei den Arbeiten hat sich der Korb gelöst und der Arbeiter ist aus größerer Höhe gefallen wodurch schwerste Verletzungen verursacht wurden.
Beim Entladen von Steinen ist der Kran gebrochen. Der Kranführer ist auf den Gehweg gestürzt und hat sich tödlich verletzt.
Ein weiterer Unfall mit einem Kran ist nachfolgend gezeigt: Beim Abbau des Kranes hat sich ein Teil verklemmt. Bei dem Versuch die Verklemmung zu lösen wurde der Arbeiter mit dem Brustkorb gequetscht.
In der nun gezeigten Anlage werden Abfallreste durch eine Turbine transportiert. Diese hatte blockiert. Auch hier hat sich beim Lösen der Blockade der Arbeiter eingeklemmt und tödlich verletzt.
Sport- und Freizeitunfälle
Auch beim Sport und in der Freizeit passieren leider Unfälle. Sofern es einer Aufklärung bedarf, ist diese beim technischen bzw. in interdisziplinärerer Zusammenarbeit mit einem biomechanischen Sachverständigen zu beauftragen, da durch diese die technischen Schadenmechanismen erkannt und identifiziert werden können.
Bei dem ersten Beispiel sind sich auf einem Fahrradweg zwei Radfahrer entgegen gekommen von denen einer schwerst verletzt wurde. Es galt, die Geschwindigkeiten und insbesondere die Kollisionsstelle in Fahrbahnquerrichtung zu ermitteln.
Mit dem nachfolgend gezeigten Gurt sollte in einer Spielstätte ein junger Mann gesichert werden. Es war die Geeignetheit des Gurtes und die Ursache zu ermitteln.
In dem nächsten Bild ist eine Versuchsaufstellung gezeigt, mit der überprüft wurde, ob (heißes) Wasser aus einem Wasserkocher beim Aufprall auf den Boden so hoch spritzen kann, dass bis in Kniehöhe Verbrühungen entstehen können.
Technische Mängel
Es erfolgt zunächst eine Dokumentation des Beschädigungsumfanges mit Vermessung der Schadenmerkmale hinsichtlich Lage und Intensität.
Anschließend werden die Komponenten der Betriebssicherheit Bremsen, Lenkung, Fahrwerk und Reifen, sowie ggf. weitere wie etwa Lampen oder Sicherheitsgurte untersucht. Je nach Schadenschwere sind diese Untersuchungen durch Fahrproben, auf Prüfständen oder durch komponentenweise Zerlegung vorzunehmen.
Falls vorhanden, werden auch elektronische Daten, die Auskunft über das Unfallgeschehen geben können, erhoben und gesichert.
Wenn technische Mängel festgestellt wurden, wird auch die Ursache ermittelt. Es wird Stellung genommen, ob der Mangel unfallursächlich, mitursächlich oder ohne Einfluss war. Es wird auch Stellung genommen, ob der Mangel vor Fahrtantritt erkennbar war.
Diese Untersuchung kann für alle Fahrzeuge und sonstige technische Einrichtungen erfolgen.
Im Rahmen der Gutachtenerstattung erfolgt eine entsprechende Fotodokumentation wie diese nachfolgend beispielhaft gezeigt ist, sowie eine textliche Beschreibung, die an die Bedürfnisse des konkreten Falles ausgerichtet ist.
Die Untersuchung ist insoweit vergleichbar mit einer Hauptuntersuchung nach §29 StVZO, aber nicht identisch. So könnten bei einer „TÜV“-Untersuchung Mängel festgestellt werden, die auf den Unfallablauf keinen Einfluss haben, etwa eine nicht funktionstüchtige Kennzeichenleuchte. Es können aber auch unfallrelevante Mängel festgestellt werden, die im Rahmen der „TÜV“-Untersuchung nicht zu beanstanden wären, etwa alte Reifen.
Die Untersuchung von Fahrzeugen nach Verkehrsunfallunfall hinsichtlich technischer Mängel kann eigenständig oder im Rahmen einer Unfallrekonstruktion erfolgen. Sofern die Beauftragung auf die Untersuchung nach technischen Mängeln beschränkt ist, werden alle Anknüpfungstatsachen für eine eventuell spätere Unfallrekonstruktion erhoben.
Es erfolgt zunächst eine Dokumentation des Fahrzeuges und der Beschädigungen bzw. Merkmale.
Da die Kräfte des Anstoßes sowohl in den Dachbereich, aber auch in den Unterboden weitergeleitet werden können – in unterschiedlichem Maße je nach herstellerseitiger Auslegung – ist auch eine entsprechende Untersuchung förderlich.
Mit einer Aufnahme einer Flugdrohne kann ein Vergleich des verunfallten Fahrzeuges mit der unbeschädigten Kontur erfolgen, um weitere Anknüpfungstatsachen hinsichtlich des Beschädigungsumfangs zu erzielen.
Im Rahmen eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann untersucht werden, ob technische Mängel an dem Fahrzeug vorhanden sind, die den Unfall ausgelöst oder begünstigt haben? Es wird zwischen unfallursächliche oder mitursächliche Mängel bzw. ohne ursächliche Mängel unterscheiden.
Die Bremsanlage wird zweifelsfrei die insoweit wichtigste Komponente sein.
Die Untersuchung kann nicht nur an Pkw sondern auch an Fahrzeugen erfolgen. Es wird eine Untersuchung eines landwirtschaftlichen Anhängers gezeigt, der beim Überfahren eines Bahnüberganges dort blockiert habe und mit einer Bahn kollidierte.
Unfälle mit neuen Fahrzeugarten
Hiermit sind weniger neue Antriebstechniken in bekannten Fahrzeugkategorien gemeint als vielmehr neue Fahrzeugkonzepte.
Es mithin nachrangig, ob beispielweise ein Pkw mit einem Baum oder Pfahl kollidiert,
Oder ob es gilt, einen Unfall eines Fußgängers mit einem Pkw zu rekonstruieren,
oder ob es gilt, die Sichtbarkeit eines Rollstuhlfahrers hinter Verkehrsschildern zu ermitteln,
es können auch Verkehrsunfällen mit neuartigen Fahrzeugkonzepten rekonstruiert werden:
Dazu werden auch bereits im Vorfeld Versuche durchgeführt, etwa zum Bremsvermögen von E-Scootern.
Versicherungsbetrug
Die Erscheinungsformen sind vielfältig: Neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie der Teil- und Vollkaskoversicherungen ist auch die private Haftpflichtversicherung zu nennen. Hausrat-, Wohngebäude- oder andere Versicherungsfälle sind hier nachrangig.
Die Bearbeitung umfasst regelmäßig insbesondere die Aspekte der Kompatibilität und der Plausibilität.
Es sind die Varianten
- Abgesprochener Verkehrsunfall
- Provozierter Verkehrsunfall
- Ausgenutzter Verkehrsunfall und
- Fiktiver Verkehrsunfall
Abgesprochener Verkehrsunfall
Zwei oder mehrere Personen verabreden sich, um Fahrzeuge zu beschädigen. Dies können deren Fahrzeuge aber auch mit Beteiligung eines unbeteiligten Fahrzeuges (Berliner Modell) sein. Um keine Zeugen zu haben, können die Zusammenstöße an insoweit günstigen Orten (Werkstatthöfe, einsame Gegenden etc.) stattfinden und der „Unfallort“ an anderer Stelle genannt werden.
Wenn keine Vor- oder Altschäden vorhanden sind oder durch nur einen Zusammenstoß das „gewünschte“ Schadenausmaß nicht zu erreichen war, wird Kompatibilität gegeben sein – ein Nachweis kann über die Plausibilitätsprüfung erfolgen.
Provozierter Verkehrsunfall
Dies beschriebt die Ausnutzung oder Herbeiführung eines Fehverhaltens des Kollisionskontrahenten, was zu einer eindeutigen Schuldzuordnung führen soll.
Ausgenutzter Verkehrsunfall
Bei einem tatsächlich zufällig passierten Verkehrsunfall wird durch den Anspruchsteller ein Vor- oder Altschaden verschwiegen. Auch eine Ausweitung des entstandenen Schadens ist eine Variante. Es soll auch Sachverständige geben, die dabei behilflich sind und/oder selbst tätig werden, den Schaden „mit Hammer und Meißel“ zu vergrößern. Plausibilität wird gegeben sein, Kompatibilität nicht.
Fiktiver Verkehrsunfall
Der „Papierunfall“, der nicht (wie vorgetragen) stattgefunden hat.
Dies betrifft Kollisionen, die stattgefunden haben und einem Unbeteiligten zugeschoben werden sollen – etwa ein Abkommen von der Fahrbahn, das auf einem Abdrängen beruhen soll, ohne dass es zu einer Kollision zwischen den Fahrzeugen kam.
Und es betrifft Beschädigungen, die nicht aus einem Unfall herrühren, einem solchen aber zugesprochen werden sollen.
Im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung sind der Einkaufswagen, das (Kinder-) Fahrrad, Getränkekisten aller Art, Schubkarren, Werkzeuge in der (Hosen-) Tasche, Hundeleinen und was man sich sonst noch alles denken kann, genannt, die Schäden an einem Fahrzeug oder sonstigen Gegenstand verursacht haben sollen.