Die Erscheinungsformen sind vielfältig: Neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie der Teil- und Vollkaskoversicherungen ist auch die private Haftpflichtversicherung zu nennen. Hausrat-, Wohngebäude- oder andere Versicherungsfälle sind hier nachrangig.

Die Bearbeitung umfasst regelmäßig insbesondere die Aspekte der Kompatibilität und der Plausibilität.

Es sind die Varianten:

  • Abgesprochener Verkehrsunfall
  • Provozierter Verkehrsunfall
  • Ausgenutzter Verkehrsunfall und
  • Fiktiver Verkehrsunfall
Abgesprochener Verkehrsunfall

Zwei oder mehrere Personen verabreden sich, um Fahrzeuge zu beschädigen. Dies können deren Fahrzeuge aber auch mit Beteiligung eines unbeteiligten Fahrzeuges (Berliner Modell) sein. Um keine Zeugen zu haben, können die Zusammenstöße an insoweit günstigen Orten (Werkstatthöfe, einsame Gegenden etc.) stattfinden und der „Unfallort“ an anderer Stelle genannt werden.

Wenn keine Vor- oder Altschäden vorhanden sind oder durch nur einen Zusammenstoß das „gewünschte“ Schadenausmaß nicht zu erreichen war, wird Kompatibilität gegeben sein – ein Nachweis kann über die Plausibilitätsprüfung erfolgen.

Provozierter Verkehrsunfall

Dies beschriebt die Ausnutzung oder Herbeiführung eines Fehverhaltens des Kollisionskontrahenten, was zu einer eindeutigen Schuldzuordnung führen soll.

Ausgenutzter Verkehrsunfall

Bei einem tatsächlich zufällig passierten Verkehrsunfall wird durch den Anspruchsteller ein Vor- oder Altschaden verschwiegen. Auch eine Ausweitung des entstandenen Schadens ist eine Variante. Es soll auch Sachverständige geben, die dabei behilflich sind und/oder selbst tätig werden, den Schaden „mit Hammer und Meißel“ zu vergrößern. Plausibilität wird gegeben sein, Kompatibilität nicht.

Fiktiver Verkehrsunfall

Der „Papierunfall“, der nicht (wie vorgetragen) stattgefunden hat.

Dies betrifft Kollisionen, die stattgefunden haben und einem Unbeteiligten zugeschoben werden sollen – etwa ein Abkommen von der Fahrbahn, das auf einem Abdrängen beruhen soll, ohne dass es zu einer Kollision zwischen den Fahrzeugen kam.

Und es betrifft Beschädigungen, die nicht aus einem Unfall herrühren, einem solchen aber zugesprochen werden sollen.

 

Im Bereich der privaten Haftpflichtversicherung sind der Einkaufswagen, das (Kinder-) Fahrrad, Getränkekisten aller Art, Schubkarren, Werkzeuge in der (Hosen-) Tasche, Hundeleinen und was man sich sonst noch alles denken kann, genannt, die Schäden an einem Fahrzeug oder sonstigen Gegenstand verursacht haben sollen.